Auszug - Überschwemmungsgebiete im Oderbruch - Informationen zum geplanten Auslegungsverfahren
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Die Vorsitzende informiert über die Auslegung der Pläne vom 18.11. – 20.12.2024 und bittet darum, die Möglichkeit wahrzunehmen, eine Stellungnahme dem Land gegenüber abzugeben und die Meinung kundzutun.
Südlich der Fischerstraße sind nahezu alle Grundstücke betroffen.
Herr Manzke weist darauf hin, dass Hochwassersituationen immer häufiger auftreten werden. Bisher sind keine Investitionen in Hochwasserschutzanlagen erkennbar. Der aktuelle Zustand der Deiche und Gräben ist nicht optimal. Hier sollte unbedingt der Hinweis gegeben werden, zu investieren. Weiterhin ist bei Ausweisung des Gebietes als Überschwemmungsgebiet im Schadensfall keine Entschädigung zu erwarten.
Der Amtsdirektor weist darauf hin, dass am 21.11.2024, um 17:30 Uhr, eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit im Kreiskulturhaus Seelow stattfinden wird. Für das Überschwemmungsgebiet wird das Baurecht untersagt, auch Instandsetzungen an Bestandsbauten werden schwieriger durchzusetzen.
In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass auch die Stadt Bad Freienwalde die Vernässung des Oderbruchs abgelehnt hat.
Herr Manzke schlägt vor, das Überschwemmungsgebiet auch im FNP/Bebauungsplan aufzunehmen und unter diesem Aspekt neu zu prüfen. Er geht davon aus, dass das Überschwemmungsgebiet umgesetzt wird.
Die Vorsitzende ergänzt, dass selbst eine Bepflanzung erschwert wird, da der Zu- und Ablauf des Wassers gegeben sein muss. |
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