Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2023
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Frau Hecht geht kurz auf die Notwendigkeit des Jahresabschlusses ein. Jede Gemeinde ist verpflichtet zum Abschluss des Folgejahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der RGPA des Landkreises prüft dann den vorliegenden fertigen Jahresabschluss und gibt Empfehlungen ab. Er trifft auch Feststellungen, die dann von der Kämmerei abgearbeitet werden. Der Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2023 weist ein kleines Minus auf, aber dennoch ist Frau Hecht mit dem Ergebnis sehr zufrieden.
Herr Bittner hatte die Einladung erst am Freitag, den 08.11.2024 erhalten und konnte sich nicht richtig vorbereiten, denn die Anlagen Jahresabschluss 2023 und Haushaltsplan 2025 sind sehr umfangreich. Die zwei anderen anwesenden sachkundigen Einwohner hatten die Postsendung früher. Bei allen sachkundigen Einwohnern hat der Poststempel den 04.11.2024 ausgewiesen. Desweiteren stellt Herr Silberbach fest, dass die beigefügten Kopien der Anlagen teilweise nicht wirklich leserlich sind. Hier sollte von Seiten des Amtes Britz-Chorin-Oderberg besser drauf geachtet werden.
Frau Hecht gibt bekannt, dass die Anlagen alle samt fristgerecht im Ratsinformationssystem auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg einsehbar waren.
Die Beschlussvorlage wird von den Ausschussmitgliedern an die GV zum Beschluss weitergegeben. |
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