Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses
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Herr Riebe – bittet darum, in der nächsten FSA Sitzung Chorin noch einmal zum TOP 7.3 eine Diskussion zu führen zum Stand der Neuregelungen der Vereinsförderrichtlinie.
Herr Müller – OT Sandkrug, Grundstück ehem. Mühlengelände, Wasserrad-Projekt von der Familie Glawion >> Es wurden verschiedene Bauanträge gestellt. Das Gelände dient nun als Attraktion für Touristen (Ferienwohnungen, ein Café). Eine Scheune soll ausgebaut werden für Wohnunterkünfte, Vermietung an Studenten. Einige Baugenehmigungsverfahren laufen wohl noch. Herr Müller fragt, ob die Gemeinde dabei unterstützen kann, die Genehmigungen vorantreiben kann?
Herr Matthes – das Bauplanungsrecht obliegt den Gemeinden, die bestimmen über bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke der jeweiligen Gemeinde. Hingegen die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim erteilt das Baurecht. Eine Zustimmung auf Baurecht kann erteilt werden, nach Positionierung der Gemeinde ohne jegliche Belange. D.h., die Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Genehmigungsbehörde. Weiterhin hängt eine Baugenehmigung davon ab, ob die Flächen im Außenbereich oder im Innenbereich liegen.
Herr Polster – gibt es ein Bauantragsverfahren? >> dann Anfrage an Frau Lüdecke, wurde eine Stellungnahme vom Amt, an den Landkreis gegeben? Eine Einforderung von der Gemeinde, zum Bau, kann von der Gemeinde nicht erfolgen. Herr Müller will sich persönlich an den Landkreis wenden. Da Herr Müller kein Verfahrensbeteiligter ist, wird er keinerlei Auskünfte erhalten.
Herr Matthes - möglicherweise kann sich der Entwicklungsausschuss mit der Anfrage und Behandlung beschäftigen. Das Problem besteht darin, zu welchen Zweck die Scheunennutzung genehmigt wurde. Die Gemeinde kann hier nicht für die Familie Glawion eintreten, dass Genehmigungen erteilt werden.
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