Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung
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Der Amtsdirektor berichtet:
Info wurde an die Verkehrsbehörde weitergeleitet Auskunft vom LS Bbg:
Aus verkehrstechnischer Sicht ist der Ist-Stand zwar mit Einschränkungen verbunden, jedoch bestmöglich umgesetzt und vertretbar. Alle angezeigten Varianten ergeben immense Kostenlasten und auch Einschränkungen, die für unser Dafürhalten dann nicht mehr vertretbar sind. Es entsteht eine Diskussion. Herr Marschke schlägt vor, die Ampel in der Berliner Straße von der Sparkasse Richtung ehemalige Gaststätte „Zum Löwen“ zu versetzen.
- ist die Fahrbahn oder ein dazugehöriger Seitenstreifen tatsächlich öffentlich nutzbar, gilt die StVO, Grundsätzlich ist es im Sinne der StVO unerheblich, wer Eigentümer eines Grundstückes ist, als Seitenstreifen wird ein befestigter maximal 3 Meter breiter Bereich neben der Fahrbahn bezeichnet - im angesprochenen Bereich der Berliner Straße verläuft unmittelbar neben der gepflasterten Fahrbahn ein Seitenstreifen, auf dem durch Verkehrszeichen 283 (Absolutes Haltverbot) mit Zusatzzeichen 1060-31 (Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen) das Halten und Parken unzulässig ist. - im Zuge der Brückenbaumaßnahme wurde so die Möglichkeit geschaffen, im Begegnungsfall von Fahrzeugen das Ausweichen zu ermöglichen
- Kontrollen erfolgen regelmäßig - keine übermäßigen Verstöße festzustellen - Ordnungswidrigkeiten werden geahndet - es kann keinem Verkehrsteilnehmer vorgegeben werden, wo er sein zugelassenes Fahrzeug zu parken hat
- Vor-Ort-Kontrolle hat stattgefunden; nach Prüfung ist festzustellen, dass die Autoreifen auf einem Privatgrundstück lagern - Autoreifen können eine Gefahr für die Umwelt darstellen – zur weiteren Prüfung wurde das Umweltamt des Landkreis Barnim beteiligt, Rückmeldung des LK BAR steht noch aus
- im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle konnte nur ein abgemeldeter Anhänger festgestellt werden, Anlieger wurde zur Entfernung aufgefordert; Nachkontrolle erfolgt am 15.11.2024
- Anlieger wurde zum Rückschnitt der Hecke aufgefordert (Frist 19.11.24.), Nachkontrolle wird erfolgen
- Vertrag läuft am 31.01.2025 aus; neue Ausschreibung wird derzeit durch die Verwaltung vorbereitet
- Idee eines gemeinsamen Netzwerkes zwischen den Dörfern, analog und digital, sowie jährlich bewegliches Festival mit wechselnden Jahresthemen und die Organisation von Mobilität zu kulturellen Veranstaltungen mit lokalem Projektbüro, Bewerbung mit Konzept bis zum 15. Dezember 2024 für Umsetzungsphase 2025 bis 2030
- der Härtefallausgleich 2024 für die Stadt Oderberg wurde in Höhe von 16.624,05 Euro bewilligt - Auszahlung erfolgte am 01.11.2024 - Die Ausgleichszahlung für das 4. Quartal für Kinder die sich im letzten und vorletzten Kita-Jahr befinden und Kinder die das 3. Lebensjahr vollendet haben, beträgt insgesamt 12.560,00 Euro. - Die Ausgleichszahlung für Kinder die von der Elternbeitragsentlastung betroffen sind, beläuft sich im 4. Quartal auf insgesamt 4.410,00 Euro. Bei höheren Kosten kann die Differenz noch nachgefordert werden
- Bei dem gesehenen Fahrzeug handelte es sich nicht um ein Reinigungsfahrzeug von KIS. Die letzte Reinigung war im Juni diesen Jahres. Die Herbstreinigung durch die Firma KIS beginnt erst ab der kommenden Woche.
- Planungsbüro BPM hat die Unterlagen von IBE aufgearbeitet, daraus resultierende Schwerpunkte und offene Fragen müssen im nächsten Schritt mit der SVV abgestimmt werden - die Zusammenfassung wurden den Mitgliedern der SVV per Mail übersandt - hierzu ist ein gemeinsamer Termin zu finden, bitte 3 Termine Januar - Februar 2025 durch die SVV vorschlagen - Frau Rehwinkel weist darauf hin dass der Landkreis moniert hatte, dass zu viele Bauflächen ausgewiesen wurden, daraufhin gab es eine Abstimmung mit IBE, die aber noch nicht eingearbeitet wurde, es wird gebeten, dieses Protokoll ebenfalls vor dem gemeinsamen Termin mit der SVV an das neue Planungsbüro zu übergeben, damit die Bauflächen im FNP übernommen werden können
- die Ausschreibung von Planungsleistungen ohne Wettbewerb ist kostengünstiger und nicht so zeitintensiv, Beschlussvorlage wird zur Februarsitzung 2025 erarbeitet
- wurde durch BBH gemäht
- in Zuständigkeit SV Grün Weiß, - Frau Hähnel ergänzt, dass der Parkplatz durch einen Bürger gereinigt wurde
- für die Überdachung wurde ein möglicher Standort bei der Kita und Maßnahmen der Standfestigkeit beim Bauhof abgefragt - Herr Freier (Ingenieurbüro Freier) hat sich im Rahmen seiner regulären Prüfung den Sonnenschutz angesehen, Bericht liegt noch nicht vor - der Sonnenschutz steht aktuell im Karton in der Kindertagesstätte „Oderberger Rasselbande“
- Die Straße „Altes Bruch“ befindet sich in der Baulast der Stadt Oderberg. Es handelt sich nicht um eine klassifizierte Straße in Zuständigkeit des Kreises oder des Landes, sondern um eine kommunale Straße, die im Bereich bis zur Werft für alle Verkehrsarten nutzbar und im Bereich zwischen Werft und Gemarkungsgrenze Hohensaaten nur für den Rad- und Fußgängerverkehr freigegeben ist. Da sich in diesem Abschnitt auch einzelne Wohngrundstücke und landwirtschaftliche Flächen befinden, muss in diesem Bereich auch der Anliegerverkehr ermöglicht werden. Einige Bereiche der Straße liegen allerdings nicht in den Straßenflurstücken sondern verlaufen tatsächlich über angrenzende Flurstücke Dritter. Inwieweit sich das Land an den Kosten für eine Sanierungsmaßnahme beteiligen lässt (z.B. in Form von Fördermitteln oder Mehrbelastungsausgleich), kann erst im Zuge der weiteren Planungsphasen geklärt werden.
- verläuft entlang der Bundes- oder Landesstraße und liegt damit in der Straßenbaulast des LS, nach kurzer Diskussion wird um Kontaktaufnahme zum LS gebeten sowie ein Vor-Ort-Termin mit der Amtsverwaltung erbeten
- keine neuen Spuren von Wildschweinen, Jäger soll die Rotte auf dem Feld erlegen - neuer Zaun müsste mindestens 40 cm in die Erde eingegraben werden, denn die Wildschweine hatten sich unter dem vorhandenen Zaun durchgegraben, aufgrund der Größe des Friedhofsgeländes sehr teuer, Kosten müssten auf die Friedhofsgebühren umgelegt werden, der vorhandene Maschendrahtzaun wurde durch den Bauhof repariert und ist in Ordnung, - eine Anwohnerin die mehrfach täglich über den Friedhof läuft, lässt jedes Mal das seitliche Tor am Feld offen stehen, durch den Baubetriebshof wurden automatische Torschließer angeschafft, um die Tore geschlossen zu halten, die Zaunanlage bleibt bestehen
die Bürgermeisterin informiert:
- die Bürgermeisterin überreicht das Schreiben, dass zwei Interessengruppen bestehen, die erste Gruppe wünscht die Beschränkung als Spielstraße, die zweite Gruppe die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h an den Durchfahrtstraßen B158 und L282 - der Amtsdirektor gibt zu bedenken, dass der Ortskern ein sehr weitläufiges Areal ist - die Bürgermeisterin spricht sich für feste Blitzer an der Landesstraße Ortsdurchfahrt Neuendorf aus, der Amtsdirektor bittet dieses Thema im Kreistag einzubringen, da dort die Zuständigkeit liegt
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