Auszug - Jahresabschluss der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH 2023
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Frau Fürst. Am 08.10.2024 wurde der Jahresabschluss mit verschiedenen Gemeindevertretern besprochen.
Frau Hecht: Herr Mönikes hat in ausführlicher Form am 8.10.24 berichtet. Wie sieht die Bilanz aus? 2023 wurde schlechter abgeschlossen, als geplant. 2024 wurde darauf reagiert und Maßnahmen mit dem Geschäftsführer besprochen. Der Wirtschaftsprüfer hält sich an ein enges Netz. Das Attest wird nur erstellt, wenn der Kontokorrentkreditrahmen entsprechend beschlossen wird. Es gibt noch keinen testierten Jahresabschluss. Der Prüfbericht 2023 liegt im Entwurf vor. Es gibt keine Einwendungen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird nur freigegeben, wenn der Beschluss über den Kontokorrentkreditrahmen gefasst wird.
Herr Großebokermann: Wird der Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen? Was geschieht, wenn der Beschluss über den Kontokorrentkreditrahmen nicht gefasst wird?
Frau Hecht: Das ist Standard. Nach Handelsrecht ist der Fehlbetrag vorzutragen. Wenn der Beschluss über den Kontokorrentkreditrahmen nicht gefasst wird, dann gibt es einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Herr Großebokermann: Wie wird die wirtschaftliche Entwicklung mittel und langfristig betrachtet?
Frau Fürst: Wie wirken sich die Steuernachzahlungen aus?
Frau Hecht: Der Prozess ist abgeschlossen, Vorabberechnungen berücksichtigt. Die Bescheide stehen noch aus.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bringt Frau Fürst die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) anzuweisen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW herbeizuführen, in der er den Jahresabschluss 2023 der SHW feststellt.
Abstimmungsergebnis
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