Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Niederfinow für das Haushaltsjahr 2025
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Frau Fürst: Am 15.10.2024 nahm sie zusammen mit Herrn Blanke bei Frau Hecht einen Vorbereitungstermin auf die Beratung des Haushaltsplanes wahr.
Frau Hecht geht auf die Ausgangssituation ein. Der exorbitant hohe Gewerbesteuerertrag im Jahr 2023, der aus der Bautätigkeit am neuen SHW zurückzuführen ist, hat zur Folge, dass 2025 nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) nach dem Solidarprinzip bei hoher Steuerkraft eine Steuerung über die Schlüsselzuweisung erfolgt. Bei einem gleichbleibenden Steuerniveau ist das ok. Die Schlüsselzuweisungen sind für Niederfinow 2025 reduziert. Bei einem normalem Gewerbesteuerertrag kann der Ausgleich nur über den Rückgriff auf die Rücklage erfolgen. Der Fehlbedarf ist zu einem Großteil auf diesen Einmaleffekt zurückzuführen. Zusätzlich steigt die Umlagengrundlage (Basis hohe Steuerkraft 2023). Es sind demzufolge mehr Amts- und Kreisumlage zu zahlen. So bleiben nur max. 15 bis 20 % des Gewerbesteuerertrages aus 2023 „hängen“. Es sind viele Vorhaben geplant. Dieser Standard kann nicht jährlich fortgeführt werden. Frau Hecht zählt einige Maßnahmen auf: - EGH- 50 TEUR Instandsetzung Finowstraße - Investitionen; 35 TEUR Kita - Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Abbau der Container am Sportplatz - Neugestaltung Friedhof (Beschlussvorlage zur Ausgestaltung im nächsten Sitzungsdurchlauf)
Die Liquiditätsausstattung der Gemeinde ist stabil. Die Ergebnisentwicklung muss beobachtet werden. Die Investitionen sind ab Fertigstellung ergebniswirksam (Abschreibungen).
Herr Großebokermann: Es wird viel investiert. Die großen Posten sind dann durch und wir sind am Ende des Tages nicht pleite.
Frau Hecht: Wir sind noch nicht am Punkt, Auswahlentscheidungen treffen zu müssen.
Frau Fürst bringt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 200.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Frau Fürst richtet ihren persönlichen Dank an Frau Hecht, die sich bedankt und erklärt, dass der Haushaltsplan ein Ergebnis von Teamarbeit ist. |
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