Auszug - Weitere Vorgehensweise mit dem Grundstück "Alte Schule" im OT Senftenhütte
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Herr Müller nimmt ab 20.10 Uhr an der Sitzung teil.
Herr Polster: Der Pachtvertragsentwurf war den Vereinen zugegangen. Eine Anfrage der Verwaltung an den Landkreis bezüglich einer Umnutzung des Gebäudes hat ergeben, dass die jetzige Nutzung des Hauses unzulässig ist. Er wies insbesondere darauf hin, dass die Anfrage an den Landkreis auch auf ausdrücklichem Hinweis von Herrn Pätzold erfolgte, dass sicherzustellen sei, dass die Verpachtung nicht weitere baurechtliche Auflagen zur Folge haben. Das Ergebnis liegt nunmehr vor. Seit mehr als 20 Jahren gäbe es nur die Nutzung als Verkaufsstelle. Daraufhin hat das Amt die Durchführung von Veranstaltungen – bis auf eine - in diesem Objekt untersagt. Es erfolgte die Kündigung der Mietverhältnisse mit dem Keramikverein und der therapeutische Praxis zum 31.12.1015. Über die weitere Verfahrensweise ist nun zu befinden.
Herr Dr. Luthardt bemängelt, dass die Mitglieder des EWA keine schriftlichen Informationen zum Vorgang erhalten haben und sie sich diese über den Keramikverein „beschaffen“ mussten. Herr Polster hatte sich mit der Amtsverwaltung bezüglich der Sitzung abgestimmt, die Umsetzung ist durch diese erfolgt.
Herr Dr. Pätzold kritisiert, dass der den Vereinen benannte zuständige Mitarbeiter des Amtes, Herr Schellhase, heute nicht anwesend ist.
Herr Dr. Luthardt: Aus seiner Sicht ist die Nutzungsuntersagung nicht gerechtfertigt, die Kündigung sollte zurückgenommen werden. Er versteht das Schreiben des Landkreises als Hinweis, einige Punkte sind zu heilen. Es sollte stärker auf ein „Gewohnheitsrecht“ verwiesen werden, schließlich wurde das Haus seit etwa 25 Jahren nicht nur als Verkaufsstelle genutzt.
Herr Horst: Ein Umnutzungsantrag war nie Thema. Ähnlich wird es sich verhalten mit den Dorfgemeinschaftshäusern (DGH) in Senftenhütte und Serwest. Eine Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage an den Landkreis steht jedoch noch aus. Er ist für eine Verpachtung ohne öffentliche Nutzung durch die Gemeinde.
Herr Hildebrand spricht sich trotzdem für den Abschluss eines Pachtvertrages aus, den entsprechenden Beschluss aufrecht zu erhalten.
Herr Polster gibt zu bedenken, dass nur für die Neuplanung des Hauses etwa 70 T€ veranschlagt werden. Die Kündigung ist formal nicht falsch.
Herr Dr. Luthardt schlägt vor, mit dem Landkreis zu sprechen, um Aufschub für alle DGH zu bitten.
Herr Horst: Die Kündigungsfrist für die therapeutische Praxis beträgt nach seiner Kenntnis ½ Jahr, danach wäre die Kündigung zum 31.12.15 nicht rechtens. Bitte Prüfung durch die Amtsverwaltung.
Herr Lindner: Warum wird so wenig miteinander kommuniziert, hat die Verwaltung nicht das Gespräch mit den Vereinen gesucht? Er vermisst die Unterstützung der Vereine. Es sollte nochmals bekräftigt werden, dass in den letzten etwa 20 Jahren in dem Gebäude alle Wahlen stattgefunden haben, öffentliche Sitzungen abgehalten wurden, rege Vereinsarbeit stattfand, Wohnungen vermietet waren u. a. m.. Er appelliert an die Verwaltung, die Kündigung zurückzunehmen, die Arbeit der Vereine soll weitergehen.
Herr Hildebrand unterstützt den Vorschlag, mit dem Landkreis zu sprechen. Die Kündigung sollte zurückgenommen werden.
Herr Dr. Luthardt wiederholt seinen Vorschlag, das Gespräch mit der unteren Bauaufsichtsbehörde zu führen und nach Möglichkeiten zu suchen, das Haus eventuell so weiter betreiben zu können. Teilnehmer sollten 2-3 Gemeindevertreter sein. Herr Pätzold: Der ausgesprochene sofortige Veranstaltungsstopp - liegt ihm bisher nicht schriftlich vor - für den Kultur- und Bildungsverein geht natürlich zu Lasten der Vereinsarbeit..
Herr Krüger: Wir reden über einen Pachtvertrag ohne öffentlichen Charakter.
Frau Maßuthe äußert im Namen der Vereine nochmals die Bitte, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und das seit vielen Jahren in dem Haus stattfindende Vereinsleben zu berücksichtigen. Herr Lindner schließt sich dem an, das Haus so wie bisher fortzuführen
Festlegung nach der Diskussion Herr Dr. Luthardt wird für den nächsten Donnerstag einen Termin mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Herrn Baaske, vereinbaren. An dem Gespräch sollen teilnehmen die Vorsitzenden der Ausschüsse sowie Herr Schellhase. Die Verhandlungen mit den Vereinen werden weitergeführt. Nach diesem Gespräch beim Landkreis wird über das Fortbestehen/die Rücknahme der Kündigung neu beraten. |
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