Auszug - Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023
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TOP 5.1 und 5.2 sind immer im Paket zu sehen, sagt Frau Hecht und auch für die Entlastung des Amtsdirektors für das Haushaltsjahr 2023 hat der RGPA des Landkreises seine Empfehlung ausgesprochen.
Die Bürgermeisterin verliest den Beschlusstext und lässt wie folgt abstimmen:
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2023 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis
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