Auszug - Auslastung der Kindertagesstätten im Amt Britz-Chorin-Oderberg

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 7.4
Gremium: Sozialausschuss Amt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:50
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-2024-075 IV Auslastung der Kindertagesstätten im Amt Britz-Chorin-Oderberg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Marten informiert zur Vorlage.

 

Frau Spann informiert, dass die MOZ bei ihr angerufen hat. Sie hat mitgeteilt, dass es im Amt zwei Kindertagesstätten gibt, wo Baumaßnahmen durchgeführt werden. Der Mitarbeiter der MOZ möchte nach Fertigstellung der Baumaßnahmen über die Einrichtung berichten.

 

Herr Marten informiert weiter, dass es sich hierbei um eine schöne Übersicht handelt, bis auf den letzten Punkt zur Kapazität. Es sind nur 38 und nicht 47 Kinder der Kita Sonnenkäfer.  

Dazu wird es im Februar, wie im jedem Jahr, eine Übersicht zu personellen Entwicklung geben (Erzieher und technische Kräfte).

 

Frau Spann informiert, dass die Auslastung, wie auch im gesamten Landkreis, in den Kindertagesstätten zurückgeht. Zur Zeit gibt es freie Kapazitäten, außer in Golzow. Dort wird gerade ein Antrag auf Erhöhung auf 48 Kinder gestellt. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Kapazität ausgeschöpft wird, da das Personal dafür nicht ausreichend ist. Bis zum 30.06.2024 gab es eine Kapazität von 36 Kindern. Der Antrag wird noch einmal gestellt, da immer noch Unterlagen gefehlt haben. Es fehlen Unterlagen vom Bau- und Ordnungsamt. Von dort kam die Mitteilung, dass sie eine Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Monaten haben, was bei Kindertagesstätten nicht geht. Daher ging heute noch einmal ein Schreiben an Herrn Stegert mit der Bitte, sich dem unverzüglich anzunehmen. Es gab bereits eine Betriebserlaubnis von 39 Kindern, daher ist die lange Bearbeitungszeit nicht nachvollziehbar. Auch die Betriebserlaubnis Niederfinow muss noch einmal verlängert werden, wie auch für das Bestandsgebäude wird eine Betriebserlaubnis benötigt.