Herr Schwärzer gibt den anwesenden Einwohnern vorab die Möglichkeit Fragen zum Thema zu stellen.
Frau Peters-Pasztor spricht sich dafür aus, dass bei der Planung beachtet werden sollte wohin sich der Ort perspektivisch entwickeln will.
Herr Springer bittet darum, dass der bisherige Kriterienkatalog Berücksichtigung findet. Herr Schwärzer erklärt, dass der Entwicklungsausschuss sich mit dem Entwurf des bisherigen Kriterienkataloges beschäftigt habe, gewisse Dinge aber anders angehen wolle.
Herr Butzkies fragt an, welche Kosten für die Gemeinde bei der Errichtung der Anlage entstehen. Herr Schwärzer erklärt, dass der Gemeinde für die Planung und Errichtung der Anlage keine Kosten entstehen.
Ein Einwohner erklärt, dass er weiterhin PV-Anlagen auf Dachflächen bevorzugen würde, Naturschutzgebiete müssten berücksichtigt werden.
Herr Rudolph fragte nach wo die Karte über die Flächen hinsichtlich der Errichtung einer Photovoltaikanlage einsehbar sei?
Es wurde nach dieser Frage noch in der Sitzung festgestellt, dass der Antrag auf Einleitung eines B-Plan-Verfahrens der Firma ENVIRIA bislang nicht auf der Seite des Amtes eingestellt wurde. Es wurde daher zugesagt, den Antrag der ENVIRIA Solar GmbH mit den beantragten Flächen spätestens mit dem Protokoll der aktuellen Sitzung des Entwicklungsausschusses auf der Internetseite des Amtes einzustellen.
Herr Schwärzer informiert über den Ortstermin zur Begehung am 08.11.2024. Auf Grundlage dieser Begehung wurde der bisherige Entwurf des Kriterienkataloges durch den Entwicklungsausschuss konkretisiert.
Herr Schwärzer fasste für die Mitglieder des Entwicklungsausschusses nochmals die wesentlichen Punkte des Kriterienkatalogs zusammen, der der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
- Grundsätzlich stünde man dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage und der Einleitung eines B-Plan-Verfahrens offen gegenüber.
- Sofern von der Vorgabe des MULK maximal 10 % der Ackerflächen der Gemeinde für PV-FFA zu nutzen, abgewichen werden soll, muss sich der Antragsteller mit dem MULK in Verbindung setzen, um zu prüfen ob die Abweichung genehmigungsfähig ist. Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses sind einstimmig dafür.
- Grundlage des Kriterienkataloges soll die einschlägige Richtlinie des MULK sein, mögliche abweichende Festlegungen/Anforderungen werden im Kriterienkatalog festgelegt.
- Der Entwicklungsausschuss wird der Gemeindevertretung vorschlagen, eine maximale Größe für die PV-FFA festzulegen, die sich an den Vorgaben des MLUK sowie gemeindlichen Belangen (Gemeindeentwicklung, Tourismus) und den Belangen der Bürger und Bürgerinnen orientiere.
- Für die Errichtung von PV-FFA sollen vorzugsweise Flächen mit geringer Ackerzahl favorisiert werden (Hinweis: im Antragsgebiet von ENVIRIA liegen diese zwischen 17 bis 47).
- Die Anzahl der nicht zusammenhängenden Flächen soll begrenzt werden, um eine sinnvolle Flächengröße für die Errichtung von PV-FFA zu erhalten und die Beeinträchtigung der Landschaft so gering wie möglich zu halten, es sollen insbesondere landschaftsprägende (Frei-)Flächen zwischen den Einzelflächen der PV-FFA erhalten bleiben.
- Flächen für künftige Entwicklungen (z.B. für Baugebiete gemäß FNP) stehen nicht für PV-FFA zur Verfügung. Ebenso sollen PV-FFA im Niederoderbruch ausgeschlossen werden.
- Grundregel für den Abstand zur Wohnbebauung: grundsätzlich 100 m; Ausnahmen davon nur, wenn die topografischen Gegebenheiten dies ermöglichen und die Zustimmung betroffener Anwohner vorliegt.
- Lärm-/Geräuschemission: Dies sollen durch geeignete Maßnahmen möglichst vermieden werden. Der Anlagen-Errichter soll verpflichtet werden, die Lärmemissionen regelmäßig zu kontrollieren und ggf. Nachbesserungen vorzunehmen.
Folgende Verfahrensweise wird festgelegt:
- Die Mitglieder des Entwicklungsausschusses sind mit den von Herrn Schwärzer, auf der Grundlage des ihnen vorliegenden Textentwurfes, nochmals zusammengefassten wesentlichen Punkten einverstanden. Änderungswünsche der Ausschussmitglieder bezüglich einzelner Punkte gab es nicht. Herr Schwärzer wird daher die finale Ausfertigung des Kriterienkatalogs der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung auf der nächsten Sitzung vorlegen.
- Beteiligung der Bürger: Auf Nachfrage von Herrn Springer erklärt Herr Schwärzer, dass die Gemeindevertretung festlege, wie die Bürgerbeteiligung erfolgen soll. Der Entwicklungsausschuss schlägt der GV vor, eine Bürgerbeteiligung vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durchzuführen und einen Vororttermin zur Begehung der in Frage kommenden Flächen anzubieten.
- Zum weiteren Verfahren wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung die Einleitung eines Bauleitverfahrens (Bebauungsplanverfahren und Änderung Flächennutzungsplan) beschließen muss. Weitere Regelungen erfolgen in einem Durchführungsvertrag und einem städtebaulichen Vertrag. Die Vorgaben des Kriterienkataloges würden in diese Verträge einfließen.