Auszug - Betrachtung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Amt Britz-Chorin-Oderberg
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Marten erläutert, dass es erst mal darum ging, die IST-Situation zu erfassen um mit der Arbeit beginnen zu können. Er betont die Bedeutung der Arbeit für Behinderte und führt aus, dass man das Gesamtkonstrukt im Bereich des Amtes im Blick behalten muss. Frau Köppen stellt fest, dass in das vorliegende Dokument viel Arbeit geflossen ist. Jetzt gelte es, für eine regelmäßige Aktualisierung zu sorgen und ggf. Ansprechpartner in den einzelnen festzulegen und einzubinden. Frau Spann bestätigt dies. Es ist geplant, dass Papier in die einzelnen Gremien einzubringen, z. B. in die Entwicklungsausschüsse.
In diesem Zusammenhang informiert Frau Köppen, dass ab dem 28. Juni 2025 die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) verbindlich in Kraft treten. Dies gilt zum Beispiel auch für die Webseiten des Amtes. Werden die Maßgaben des BFSG nicht eingehalten, drohen Strafen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |