Auszug - Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) "Solarpark Barnimer Landstrom Parstein"
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Herr Stürmer stellt Frau Gradmann von der „secuenergy solutions AG“ vor. Frau Gradmann erläutert das Bauvorhaben „Solarpark Barnimer Landstrom Parstein“.
Daraufhin entsteht eine rege Diskussion. Herr Stürmer erklärt, dass heute nicht der Solarpark beschlossen wird sondern nur die Grundlagen gelegt werden, damit die Planung von der Firma vorangebracht werden können.
Herr Heimlich teilt mit, dass er sich überrumpelt fühlt und in Zukunft solche Sachen eher in den Ausschuss und in der Gemeindevertretung gebracht werden sollten.
Herr Stürmer liest den Beschlussvorschlag vor und es kommt zur Abstimmung. Beschluss wird abgelehnt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Barnimer Landstrom Parstein " in der Gemarkung Parstein für den Geltungsbereich Flur 3, Flurstück 82, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90. Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag und nach § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
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