Auszug - Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2023
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dr. Engel: Es gibt keine Beanstandungen des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2023.
Fragen werden keine gestellt.
Dr. Engel verliest die Beschlussvorlage und bittet die Mitglieder des Werkausschusses um Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2023 für den Eigenbetrieb Kloster Chorin gemäß § 33 (1) Nr. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).
Abstimmung: Der Werkausschuss spricht sich einstimmig für die Empfehlung an die Gemeindevertretung aus, über den Jahresabschluss 2023 zu beschließen.
Herr Dr. Engel dankt für die Arbeit im Jahr 2023. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |