Auszug - Verpachtung des Kloster Cafés
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Die sachkundigen Bürger haben die Anlagen nicht erhalten. Die Anlage zur BV 109 fehlt noch insgesamt.
Herr Matthes bittet Frau Dr. Siedler über den Beschluss zu informieren.
Dr. Engel: Über welche Kanäle wird die Information verteilt?
Frau Dr. Siedler: Nach Beschluss der Gemeindevertretung wird die Ausschreibung (Interessenbekundungsverfahren) über die Amtsseite, die Klosterseite und andere öffentliche Plattformen verteilt. Die Konzepte sind bis zum 30.01.2025 zu übersenden.
Es folgt ein Austausch zu folgenden Aspekten: - Ausschreibung, Leistungsbeschreibung - angebotene Pacht - Dauer der Baustelle/ Angebot eines festen Raumes?/auf Baugeschehen hinweisen - Ende der Pachtzeit 31.12.2026/Achten auf Kündigungsfrist - Verlängerungsoptionen/ Befristung erforderlich wegen des Betreiberwechsels - Entscheidung in der Februarsitzung - Werkausschuss nach Ende der Frist einberufen - Herrn von Maltzahn persönlich informieren
Herr Dr. Engel verliest die Beschlussvorlage und bittet um Abstimmung über die Empfehlung an die Gemeindevertretung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Bewirtschaftung des Kloster Cafés für die Zeit vom 01.02.2025 bis 31.12.2026 öffentlich auszuschreiben. Das Ergebnis der Ausschreibung wird nach Vorberatung durch den Werkausschuss der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig den Beschluss zu fassen. |
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