Auszug - Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2023
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für das Wirtschaftsjahr 2023 konnte erstmals ein positives Ergebnis nachgewiesen werden. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2023 für den Eigenbetrieb Kloster Chorin gemäß § 33 (1) Nr. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |