Auszug - Katastrophenschutzleuchttürme (KatS-Lt.) des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Der Amtsdirektor erklärt den Sachverhalt: Herr Herbst fragt, wie es im Falle einer Katastrophe (wie damals in der Triftstraße die kaputte Gasleitung) wäre. Kann das Notstromaggregat zur Beheizung des Sportlerheims genutzt werden? Herr Gentzmer erklärt, dass die Feuerwehr über ein kleines Notstromaggregat verfügt. Herr Matthes teilt mit, dass im Katastrophenfall die Zuständigkeit beim Landkreis liegt und die Instruktionen von dort abgewartet werden müssten. Es entsteht eine Diskussion. Die Amtsverwaltung wird gebeten den Preis eines Notstromaggregates zu ermitteln. |
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