Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Entwicklungsausschuss Niederfinow
TOP: Ö 6
Gremium: Entwicklungsausschuss Niederfinow
Datum: Di, 28.01.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow

Anfrage von Herrn Rudolph zum Bau des Feuerwehrgerätehauses. Aus seiner Sicht ist kein richtiges Vorwärtskommen zu erkennen.

Frau Lüdecke erklärte, dass sich der Bau im Zeitplan befindet. Für den Winter wird immer eine Pufferzeit eingeplant. Fertigstellung Ende 4. Quartal.

 

Anfrage von Herrn Springer, ob bezüglich der Fördermaßnahme „Aller Land“ noch Anträge abgegeben werden können.

Der Amtsdirektor erklärt, dass Anträge gestellt werden können. Konkrete Informationen über das Antragsverfahren können beim Amtsdirektor oder bei Frau Hiller erfragt werden.

 

Anfrage von Herrn Springer ob die Bürger auf der Grundlage des Kriterienkataloges entscheiden sollen, ob eine PV-FFA errichtet werden soll.

Herr Schwärzer bestätigt dies und erklärt, dass die Bürger auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges mit Ja oder Nein entscheiden, ob eine PV-FFA auf den von der Gemeindevertretung hierfür vorgesehenen Flächen errichtet werden soll.

 

Anfrage von Herrn Butzkies, warum nur TOP 7.1 im öffentlichen Teil und nicht auch TOP 13.1.

Herr Schwärzer erklärt, dass die Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen ausschließlich unter TOP 7.1 erfolgt. Die Bürger erhalten vor der geplanten Einwohnerversammlung und der Einwohnerbefragung ein entsprechendes Informationsschreiben. Ausschließlich dieses werde unter TOP 13.1 (nichtöffentlicher Teil) besprochen.

 

Anfrage von Frau Bergmann, ob es noch andere Investoren gibt.

Herr Schwärzer informiert, dass der Kriterienkatalog unabhängig vom bereits vorliegenden Antrag generell gelten sollte und bisher nur der Antrag der Enviria Solar GmbH vorliegt. Wenn die von der Gemeinde freigegebene maximale Flächengröße von einem Anbieter nicht ausgeschöpft würde, könnten grds. auch mehrere Anbieter zugelassen werden

 

Anfrage von Herrn Butzkies, welche Auswirkungen die Aufstellung einer PV-Anlage auf die Natur hat; liegt ein Gutachten vor?

Herr Schwärzer teilt mit, dass der von der Gemeindevertretung beschlossene Kriterienkatalog die Geltung der für den Landschaftsschutzgebiete einschlägige Richtlinie des MULK vorsehe. Dort seien zahlreiche Auflagen für eine möglichst naturnahe und naturschonende Errichtung von PV-FFA enthalten. Die im Kriterienkatalog vorgesehene Maximalfläche werde gem. der Richtlinien des MULK auch nur zu ca. der Hälfte mit PV-Modulen belegt, der Rest ist Freifläche, die naturnah zu gestalten und zu pflegen ist.

Herr Matthes ergänzt dazu, dass bei dem für die Errichtung von PV-FFA notwendigen Bauleitverfahren auch die Träger öffentlicher Belange, also auch der Naturschutz, beteiligt werden.

Herr Schwärzer nimmt dies zum Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, dass vor Errichtung einer PV-FFA ein förmliches Bauleitverfahren zu durchlaufen ist, in dem noch weitere, insbesondere auch baurechtliche Prüfungen erfolgen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens steht fest, ob und wenn ja wie eine PV-FFA errichtet werden kann.

 

Anfrage von Herrn Henjes, ob es einen Vorvertrag mit der Firma Enviria gibt.

Herr Schwärzer erklärt, dass bislang ausschließlich ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens vorliegt.

 

Anfrage von Herrn Adler, ob der Kriterienkatalog einsehbar ist, derzeit ist auf der Internetseite des Amtes nur der Entwurf.

Herr Schwärzer teilt mit, dass der Kriterienkatalog von der Gemeindevertretung unverändert beschlossen worden ist. Die finale Version wird veröffentlicht und auch mit den Informationsunterlagen für die Einwohnerinnen und Einwohner mit versandt werden.

 

Anfrage von Frau Schnabel, was passiert, wenn PV-Anlagen rückgebaut werden müssen.

Herr Schwärzer erklärt, dass eine Rückbauverpflichtung im Kriterienkatalog enthalten ist, diese gilt vor allem für die auf den Grundstücken errichteten technischen Anlagen. Ob auch die Begrünung wieder entfernt werden müsse, hängt auch davon ab, was die Grundstückseigentümer nach Beendigung der Pachtverträge mit den wieder freigewordenen Flächen vorhaben. Es ist jedoch aus Sicht der Gemeinde sicherlich vorzugswürdig, die Begrünung, wenn möglich, auf Dauer zu erhalten.

 

Herr Nüsslein erklärt, dass seines Wissens die maximalen 10% Ackerflächen überschritten werden.

Herr Schwärzer nimmt dies zum Anlass auf einer Karte darzustellen, welche Flächen für die PV-FFA genutzt werden können (Privat- und Gemeindeflächen) und verweist darauf, dass es sich um sogenannte Konversionsflächen, also Flächen, die früher anderweitig genutzt worden seien z.B. als Abfalldeponie oder Kiesgrube, sowie Ackerflächen mit niedrigen Bodenzahlen handelt. Im übrigen verweist er darauf, dass alle Flächen noch genau vermessen werden müssen.

 

 

Ein Einwohner stellt die Frage, warum aus dem ursprünglichen Kriterienkatalog die Dachflächen rausgenommen wurden.

 

Herr Schwärzer erklärt, dass PV auf Dachflächen in einem Kriterienkatalog für Freiflächen PV-Anlagen nichts zu suchen hätten und es die Gemeindevertretung nicht für erfolgsversprechend hält, private Eigentümer von Seite der Gemeinde aufzufordern, auf ihren Dächern PV-Anlagen zu installieren.

Herr Rogalla ergänzt, dass die Gemeinde keine Planungshoheit für private Dachflächen hat. Dafür kann auch kein Kriterienkatalog aufgestellt werden.

Auf nochmaliges werben von Herrn Springer für Dachflächen PV-Anlagen weist Herr Schwärzer darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit besteht eine private Energiegemeinschaft zu bilden. Darum muss sich eben jemand kümmern, Mitstreiter finden und das Ganze organisieren. Wenn dies der Fall ist, kann man durchaus überlegen, ob und wenn ja, wie die Gemeinde eine solche private Initiative unterstützen kann. Die Gemeindevertretung wird ein solches Vorhaben jedoch nicht vorantreiben.

 

Ein Einwohner bedauert, dass das Angebot der Barnimer Energiegesellschaft nicht angenommen wurde.

Herr Schwärzer erklärt, dass er davon keine Kenntnis hat. Herr Blanke weist auf die Sitzung des Entwicklungsausschusses von 22.06.2023 hin, zu der Herr Vahrson von der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft/Kreiswerke Barnim geladen war.

 

Anfrage eines Einwohners zur Möglichkeit eines Weiterverkaufs nach Errichtung der PV-Anlage.

Herr Schwärzer stellt dar, dass von Seiten der Gemeinde vertraglich verbindlich geregelt wird, dass ein Weiterverkauf der PV-FFA nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen kann.