Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Mi, 29.01.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Matthes begrüßt Frau Ruttloff vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg für Soziales, Integration und Pflege und erläutert, dass Frau Ruttloff im Rahmen ihrer Hospitation bereits den ganzen Tag die Arbeitsweise der kommunalen Verwaltung betrachtet hat.

 

Zur Thematik „kommunale Wärmeplanung“ bestätigt Herr Matthes, dass keine Eilbedürftigkeit bei den amtsangehörigen Gemeinden besteht. Seitens der Amtsverwaltung wird dem Amtsausschuss voraussichtlich im April 2025 eine entsprechende Vorlage zum Stand und Vorgehen vorgelegt werden. Herr Matthes erläutert, dass unter Umständen ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden könnte und für die Finanzierung Fördermöglichkeiten in Aussicht gestellt werden.

 

Herr Matthes teilte den Mitgliedern folgende Informationen mit:

 

Voraussichtlich ab Montag, den 03.02.2025 werden die beantragten Briefwahlunterlagen versandt. Gleichzeitig ist ab diesem Tag die „Briefwahl vor Ort“ im Rathaus Britz zu folgenden Geschäftszeiten möglich:

Montag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag 07:30 – 13:00 Uhr.

 

Die Informationen werden auf der Internetseite der Amtsverwaltung veröffentlicht werden.

 

Ausbruch der Tierseuche (für den Menschen ungefährlich) am 10.01.2025 im LK MOL (Ortschaft Hönow). Der LK Barnim hat Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung ergriffen (Einrichtung von Sperrzonen – Einschränkungen für Tierhalter, Landwirte und Jäger). Ein Verdacht aus MKS im Landkreis Barnim hat sich am 17.01.2025 nicht bestätigt. LK Barnim behält strenge Überwachungs- und Schutzmaßnahmen bei (vgl. Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11.01.2025). Die Bevölkerung wird um erhöhte Wachsamkeit gebeten. Weitere Informationen auf unserer Homepage bzw. Landkreis Barnim.

 

Antrag zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht im Dezember 2024 auf den Weg gebracht Aus den Medien ist zu entnehmen, dass das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz neu strukturiert wird. Es wird eine neue Stabstelle „Wildtiermanagement und Oberste Jagdbehörde“ eingerichtet, welche u.a. auch für den Wolf zuständig ist. Herr Matthes geht davon aus, dass mit einer Änderung des Jagdrechts im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen ist.

 

Nach Durchführung der Informationsveranstaltung im November 2024 zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete im Oderbruch erfolgte durch das zuständige Ministerium eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Eine Übersendung von Stellungnahmen ist bis zum 31.01.2025 möglich. Durch die Weidewirtschaft Liepe wurde bereits eine Stellungnahme an das Ministerium gesandt, welche inhaltlich umfassend die möglichen Probleme im Zusammenhang mit der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete abbildet.

 

Hinsichtlich des Naturschutzgroßprojektes Vernässung im Niederoderbruch und Unteres Finowtal wird zeitnah eine Entscheidung erwartet.

 

Die Ausschreibung Dienstfahrzeug für das Ordnungsamt wurde auf dem Vergabemarktplatz am 16.01.2025 veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 12.02.2025.

 

Die Information bzgl. der Einsatzspinde für die Ortswehr Lunow erfolgte an Frau von Cysewski. Derzeit wurden bereits einige Spinde geliefert. Die restliche Lieferung erfolgt in der 5 KW 2025.

 

Aktuell wird die Webseite des Amtes von Herrn Wrana komplett überarbeitet. Unabhängig davon, dass die aktuelle Seite keine gravierenden Hindernisse für Menschen mit Einschränkungen aufweist, wird die überarbeitete Seite rein technisch bis Mai/Juni 2025 die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und des European Accessibility Acts (EAA) erfüllen.

Die Verwaltung beabsichtigt einen sogenannten „Werbebus“ zu mieten. Ein entsprechender Vertrag liegt vor und die Miete bzw. Nutzung würde sich über einen Zeitraum von zehn Jahren erstrecken. Die Nutzung des Fahrzeuges wäre grundsätzlich kostenlos, die „Finanzierung“ würde über Werbeflächen auf dem Fahrzeug erfolgen. Um die notwendige Werbung würde sich der Vermieter kümmern. Der Vertrag kommt allerdings nur zustande, wenn ausreichende Werbung akquiriert wird. Das Amt müsste für die laufenden Kosten (Kraftstoff, Zulassung, Wartung und Reparatur) aufkommen. Hierdurch kann die Mobilität von Vereinen, Kultur- und Jugendgruppen etc. und soziale Teilhabe verbessert werden.

Herr Matthes bittet die Mitglieder des Amtsausschusses um ein Meinungsbild.

 

Herr Polster meldet sich zu Wort und befürwortet die Maßnahme. In der Vergangenheit gab es bereits einen „Werbebus“, welcher aus Kostengründen nicht weiter angeboten werden konnte.

 

Frau Schwarz befürwortet ebenfalls die Maßnahme.

 

Frau Köppen gibt den Hinweis, dass vorab u.a. der Umfang des Versicherungsschutzes zu prüfen ist.

 

Gegenteilige Meinungen werden von den Ausschussmitgliedern nicht geäußert.

 

 

Herr Matthes erläutert erneut, dass seit 01.07.2024 eine neue Hundehalterverordnung in Kraft getreten ist. Die Einstufung als gefährlicher Hund aufgrund der Rasse wurde abgeschafft. Für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes ist zukünftig entscheidend das Verhalten des Hundes und Sachkunde der Halterin/Halter. Neu ist auch die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde die älter als acht Wochen sind (bisher nur über 40cm und 20kg). Ab 01.02.2025 (Ende der Übergangsfrist) handeln Hundehalter ordnungswidrig, wenn der Hund nicht angemeldet ist. Es kann dann ein Bußgeld bis zu 10.000 € festgesetzt werden Derzeit werden vorliegende Daten abgestimmt und betreffende Hundehalter (voraussichtlich ab Februar 2025) angeschrieben und zur Nachreichung der fehlenden Angaben aufgefordert. Die Hundehalter erhalten als Nachweis der ordnungsgemäßen Anmeldung in der Amtsverwaltung seitens des Ordnungsamtes eine Hundeplakette ausgehändigt, welche am Halsband des Hundes befestigt werden sollte (neben der Hundesteuermarke).

 

Herr Matthes berichtet von der Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft Haus am Stadtsee. Der Landkreis Barnim hat in den vergangenen Monaten Teile des vorhandenen Gebäudebestandes für die Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden instandgesetzt. Parallel dazu wurden die Kapazitäten des Geländes für die Unterbringung von weiteren 84 Personen erweitert. Der Landkreis Barnim setzte dabei auf die Vorteile einer modularen Bauweise. Die ersten 10 Menschen sollten am 20. Januar einziehen. Die weitere Belegung erfolgt sozialverträglich in den kommenden Wochen und Monaten. Sofern Probleme oder Hinweise in Bezug auf die Gemeinschaftsunterkunft bekannt werden, bittet Herr Matthes diese direkt an ihn zu richten, um schnellstmöglich Kontakt mit dem Landkreis Barnim aufnehmen zu können.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg plant die Sanierung der L23 OD Golzow bis Abzweig Altenhof (L238). Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung erfolgen und voraussichtlich in den Osterferien 2025 beginnen. Eine Umleitung wird ausgeschildert. Die Baumaßnahme wird in einzelnen Bauabschnitten durchgeführt. Den Blaulichtorganisationen wird eine Befahrung der Baustelle gewährt. In Abstimmung mit der Baufirma vor Ort wird dies auch den unmittelbar an die L23 angrenzenden Anwohnern ermöglicht. Sofern weitere Informationen bekannt sind, werden diese auf der Homepage der Amtsverwaltung veröffentlicht.