Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung
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Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung:
Frau Schwarz informiert über stattgefundene Organisationstreffen. Geplant sind am 20.09.2025 ein Brückenfest und am 01.03.2025 ein Faschingsfest im Restaurant des Landhofes. Der Landhof hat das Angebot unterbreitet, für den nächsten Weihnachtsmarkt die Scheune kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2026 plant der Landhof den Einbau einer Klimaanlage in der Scheune.
Frau Schwarz teilt mit, dass die Bank vor der Trauerhalle ersetzt wird (alte Bank bereits entfernt) und eine Bank auf dem Weg zum Friedhof (auf dem Berg) als Ersatz für die beiden derzeitigen Bänke aufgestellt werden soll. Auf Vorschlag der Amtsverwaltung handelt es sich dabei um Recyclingbänke. Der Entwicklungssauschuss schlägt die Anschaffung von 2 Recyclingbänken in der Farbe grau-grün vor. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind damit einverstanden. Außerdem werden noch neue Gießkannen für den Friedhof angeschafft.
Die Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt bekannt, dass ab dem 04.03.2025 die Sitzungen des Entwicklungsausschusses und der Gemeindevertretung im Seminarraum des Landhofes stattfinden. Die Nutzung ist kostenlos.
Mitteilungen der Amtsverwaltung- Frau Lüdecke
Angehobenes Pflaster auf der Insel in der Triftstaße durch Wurzeln eines Baumes - Der Baum wird voraussichtlich komplett beseitigt. Auftrag ist erteilt und wird bis Ende Februar 2024 ausgeführt. Stand Baumbestattung - Der Beschlussvorschlag ist Gegenstand der Tagesordnung für die März-Sitzung Aktueller Stand Winterdienst - Der Winterdienst wird durch die Firma Kommunal- und Infrastrukturservice GmbH durchgeführt. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 30.11.2025 und hat eine einmalige Verlängerungsoption um 4 Jahre bis zum 30.11.2029. Aktuell gibt es keine Beschwerden. - Frau Schwarz ergänzt dazu, dass die Räumung der Parkplätze bei Frau Dr. Tessner in die Winterdienstleistung mit aufgenommen wurde Maßnahmeplanung zur Barrierefreiheit - Vgl.. Tagesordnung 5.5 (Vorlage LI-2025-007 IV) Konkrete Maßnahmen für die Gemeinde Liepe stehen noch nicht fest; sollten in Zusammenarbeit mit den ausführenden Fachämtern und dem politischen Raum erstellt werden.
Fahrradcodierung - Angebot der Polizeiinspektion Barnim auf Festen/Veranstaltungen eine Fahrradcodierung durchzuführen (Frühling bis Herbst) – vgl. Mail im Anhang
Beitrag zu Katschutzleuchttürme im Amtsblatt - Info im Amtsblatt wird erfolgen (voraussichtlich Ausgabe Ende 02/2025). Poststraße/Triftstraße - Kreisverkehr wäre mit einer grundhaften Änderung der straßenbaulichen Gegebenheiten verbunden und ist nicht wirtschaftlich, - Aufstellung eines Spiegels ist nicht möglich, weil der Spiegel nicht so ausgerichtet werden kann, dass Fahrzeuge erkannt werden können. Preis Notstromaggregat - Kosten der Netzersatzanlage der KatS.-Lt. mit 80 kVA lag bei ca. 100 TEUR. Radwegekonzept - Zustand der Wege sowie Empfehlungen für Maßnahmen sind im Radverkehrskonzept des Amtes BCO aufgeführt; - Derzeit erarbeitet der Landkreises Barnim ebenfalls ein Radverkehrskonzept, welches kurz vor Abschluss steht und beschlossen werden muss. Möglicherweise können Fördermittel über den Landkreis Barnim beantragt werden- durch den Landkreis Barnim soll die entsprechende Richtlinie angepasst werden
Wanderwegführung - Ursprünglich sollte die Route zwischen der Lieper Brücke und der Schleuse Niederfinow verlaufen. Aufgrund der Baumaßnahmen an der Lieper Brücke wurde der Wanderweg durch die Ortschaft Liepe gelegt. - Mit Abschluss der Baumaßnahmen der Lieper Brücke im Jahr 2024 kann nun die Verlegung der Route entsprechend der ursprünglichen Planung vorgenommen werden. Dies ist auch Wunsch der WITO und der Bürgermeisterin, da es auch der schönere Weg ist.
- Im Zuge dieser Verlegung wurde von der WITO auch die Verlegung des Abschnittes im Bereich Niederfinow angeregt. Die witterungsbedingten Veränderungen im Frühjahr und Herbst sowie die daraus resultierenden Unpassierbarkeit des Wanderweges im Bereich Niederfinow, Lieper Schleuse durch die Wiese in Richtung Hohenfinow, machen eine Verlegung erforderlich. Der Abschnitt des Wanderweges soll künftig straßenbegleitend in Richtung Hohenfinow geführt werden, um eine zuverlässige Begehbarkeit zu gewährleisten.
Errichtung von Wartehallen - ein Antrag auf Zuwendung aus dem Kreisentwicklungsbudget (KEB) wird mit Antragsfrist 31.03.2025 gestellt - alternativ wäre auch eine Beantragung von Mitteln aus der ÖPNV-Richtlinie des LK möglich; da hier die Zuwendung maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, müsste die Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinde geklärt werden (Eigenmittel stehen im HH-Jahr 2025 nicht zur Verfügung)
Ausbesserung Straßenabschnitt Richtung Hotel auf Höhe Ernst-Thälmann-Str. 42 - Straßenabschnitt wurde am 29.01.2025 befahren und Zustand dokumentiert - Instandsetzung wird zeitnah durch den BBH erfolgen
Gemeindeeigener Stromanschluss - Auf dem Platz am Rundteil gab es nach Auskunft von Herrn Herbst eine Steckdose unterhalb des Brunnens. Die Energieversorgung des Platzes war über ein Gebäude am Rundteil gesichert, welches vor geraumer Zeit verkauft wurde. - Fa. Lorenz prüft zur Zeit, ob die Ertüchtigung des vorhandenen Stromanschlusses (Steckdose) rechtlich und tatsächlich möglich ist bzw. welche Varianten alternativ zur Verfügung stehen würden
Herstellung eines Gehweges an der Ernst-Thälmann-Straße (LI-2025-002) - wie in der Beschlussvorlage dargelegt, geht es zunächst um die Prüfung und Unterbreitung von Verfahrensvorschlägen zur Möglichkeit der Herstellung eines straßenbegleitenden Gehwegs; es soll die Machbarkeit, insbesondere in Bezug auf Lage (geeignete Straßenseite) und Ausdehnung (Breite der Anlage) sowie die finanziellen Auswirkungen (Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten) durch die Verwaltung geklärt werden - für konkrete Vorhabenuntersuchungen durch zu beauftragende Dritte (Planungsbüro, Vermesser, Baugrunduntersucher etc.) stehen derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung
Ausbesserung Randbereich in Höhe Trifftstraße 17 - Zustand wurde am 29.01.2025 aufgenommen und dokumentiert Hinweis zu Grundstückszufahrten: - Straßenanlieger dürfen die an die Grundstücke angrenzenden gemeind- lichen Flächen über den Gemeingebrauch hinaus für Zwecke ihres Grundstückes benutzen (1 Regelzufahrt) - der Grundstückseigentümer der H.-Nr. 17 kann mit Antragstellung und auf eigene Kosten seine Zufahrt befestigen und ist grundsätzlich für die Instandhaltung seiner Zufahrt selbst verantwortlich Ordnungsbehördlicher Hinweis: gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist es untersagt … „auf den Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf Anlagen … die außerhalb der Wegeflächen gelegenen sind zu befahren sowie Fahrzeuge auf den Anlagen zu parken ….“ - Ein Überfahren des Randstreifens (Bankett) zum Ausweichen bei Begegnungsverkehr mit großen Fahrzeugen lässt sich nicht vermeiden. Dafür sind Bankettstreifen ausgelegt. Die Mindestbreite beträgt 0,50 m. - Eine Gefahr geht vom derzeitigen Zustand des Randstreifens / Bankett nicht aus (kein Handlungsbedarf) - Die ausgefahrenen Bereiche im „Grünstreifen“ sind hauptsächlich durch „wildes Parken“ entstanden (siehe Luftbild und Fotos) - Ein Unterbinden durch Abgrenzung / Abpollern möglich
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