Auszug - Bauangelegenheiten

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 8.9
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 10.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Frau Buse erläutert die Anfragen von Ausschussmitgliedern aus der letzten Sitzung wie folgt:

 

  1. Errichtung einer Rampe zur Trauerhalle auf dem Friedhof Kolonie:

 

Die Trauerhalle auf dem Friedhof in Britz – Birkenweg ist ein öffentliches Gebäude. Die Gemeinde Britz möchte den Zugang zur Trauerhalle behinderten gerecht ausführen. Im Februar / März 2023 wurde durch das Bauamt eine Vorortbegehung durchgeführt und ein Aufmaß erstellt. Das Zugangspodest bestehend aus 2 Steigungen (Gesamthöhe 24 cm) wurde aus Klinkersteinen errichtet, weisst starke Beschädigungen wie Unebenheiten und Abplatzungen auf. Im Weiteren ist der Vorplatz auch sehr uneben. Die Rampe ist gem. der Norm DIN 18040 – 1 zu planen. Das bedeutet, dass eine max. Steigung von 6% im öffentlichen Raum sicherzustellen ist.

Die wichtigsten Forderungen der Norm DIN 18040-1 im Überblick

  •                   Maximale Steigung von 6 %
  •                   Kein Quergefälle
  •                   Mindestbreite der Rampe 1,2 m
  •                   Ab 6,0 m Rampenlänge sind Zwischenpodeste (1,5 x 1,5 m) notwendig
  •                   Vor und nach der Rampe Bewegungsfläche (1,5 x 1,5 m)
  •                   Vorrichtung zur Entwässerung und zum Abtauen der Rollstuhlrampe
  •                   Mindestens 10 cm hohe Radabweiser auf beiden Seiten
  •                   Beidseitige Handläufe in Höhe von 85 bis 90 cm

 

Bei unserem Vorschlag Variante 1 wurden alle diese Kriterien beachtet.

Diese Variante wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 13.03.2023 als Vorzugsvariante bestätigt, die Kosten hierfür mit ca. 54.000,00 € Brutto ermittelt und im Haushaltsplan der Gemeinde eingestellt worden.

Alternativ dazu kam die Anfrage von Herrn Günther, ob die Rampe nicht anders ausgeführt werden kann, z.B. als Stahlrampe. Die Bedingungen für die Errichtung einer Stahlrampe sind die gleichen wie bei der Variante 1.

Das vorhandene Podest müsste ebenfalls erneuert werden. Die Stahlrampe müsste auf Grund ihrer Länge von 4,70 m auf dem vorhandenen Vorplatz abgestützt werden. Die Stahlrampe erhält ein beidseitiges Geländer.

 

Bei Einsatz einer mobilen Rampe müsste diese nach der Nutzung immer wieder abgebaut und zwischengelagert werden. Die Kosten für eine mobile Rampe müssten noch ermittelt werden.

 

Die Bauausschussmitglieder sehen jedoch den Einsatz einer mobilen Rampe als Zugang zur Trauerhalle ebenfalls als ungeeignet an.

 

 

  1. Oberflächenentwässerung Joachimsthaler Straße / Blütenberger Weg:

 

Um dem Zufluss von Oberflächenwasser auf das Grundstück Blütenberger Weg 1 Abhilfe zu schaffen, ist das Setzen eines Tief-/Rundbords am Ende des Gehwegs vor dem Grundstück Joachimsthaler Straße 15b möglich. Dieser Maßnahme stimmt der Bauausschuss als Sofortmaßnahme zu.

Die Eigentümerin des Grundstücks an der Joachimsthaler Straße mit direktem Anschluss an diese Straße wurde durch das Haupt- und Ordnungsamt aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die das Abfließen von Oberflächenwasser über ihre Grundstückszufahrt auf den Gehweg verhindern. Derzeit wird geklärt, von welchen oberliegenden Grundstücken Oberflächenwasser auf den Gehweg gelangt. Die Grundstückseigentümerin und die Amtsverwaltung werden die Regenfälle beobachten und dokumentieren, um Aufschluss über die anfallenden Wassermengen zu erhalten.

Herr Brettin erinnert noch einmal an seinen Vorschlag, den Gehweg mit Asphalt zu überziehen, um das Gefälle in Richtung Fahrbahn zu ändern. Dies wäre jedoch schon wegen der eingesetzten Poller nur mit sehr hohem Aufwand umsetzbar.

 

 

  1. Zuwegung Kirchengelände von der „Dorfstraße“ und „Kirchstraße“ auf der Gemarkung Britz-Flur 2, Flurstück 417 in Britz-Dorf:

 

Der unbefestigte / gewachsene Boden hinter dem gepflasterten Anschluss an die „Kirchstraße“ ist durch parkende und wendende Fahrzeuge ausgefahren. In dem Bereich vor dem Kirchennebenzugang „Kirchstraße“ befindet sich eine nicht überfahrbare RW-Zisterne. Der Hauptzugang zur Kirche befindet sich von der „Dorfstraße“ aus.

 

 

vorgeschlagene Maßnahme (durch die Gemeinde):

      Beseitigung der Ausfahrung / Wiederherstellung der Böschung

      Begrenzung durch Stahlrohrpoller rot-weiß

      alternativ: Poller rot-weiß mit Kette

 

Die Kirchengemeinde hat die Möglichkeit mit Antragstellung, mit Zustimmung der Gemeinde und auf eigene Kosten eine befestigte Zuwegung zum Nebeneingang herzustellen

(Hinweis: auf Grund des Geländegefälles nicht behindertengerecht möglich).

 

Die Bauausschussmitglieder bitten um Kontaktaufnahme mit der Kirche, um sie auf die Beschwerden der Friedhofsnutzer aufmerksam zu machen und eine Verbesserung des Zustands der Zuwegung zu erreichen.