Auszug - Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
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Frau Fürst fragt, warum der Zweckverband Niederfinow nicht mit aufgelistet ist. Frau Hecht erklärt, dass dieser nicht zum Finanzanlagevermögen zählt.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bringt Frau Fürst die Beschlussvorlage zur Abstimmung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.
Abstimmungsergebnis
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