Auszug - Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Hecht erläutert, warum gemäß § 81 Abs. 9 BbgKVerf auf die Erstellung des Gesamtabschlusses verzichtet werden kann.
Herr Stürmer liest den Beschlusstext vor und es kommt zur Abstimmung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |