Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 11.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:49
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-2025-006 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht – in § 2 der Satzung wird Bezug genommen auf die Definition „gefährliche Hunde“. Die Definition wurde geändert > dahingehend wurde die Satzung geändert.

Für die Ordnungsbehördliche An- und Abmeldung wurden das Formular bereits geändert bzw. angepasst.

 

Herr Polster – ist das Fachamt dazu in der Lage einen Hund einzustufen, oder ist das Personal entsprechend anzupassen?

 

Herr Matthes – für die Einstufung sieht man keine Personalschulung vor, man spricht hier von keiner neuen Qualität. Ein Hund der nicht als gefährlich eingestuft wurde (beispielsweise: Dackel, Schäferhund) aber auffällig geworden ist, wird durch Hinzuziehung eines Gutachters auf deren Grundlage, geprüft.

 

Es kommt nun zur Abstimmung:

Empfehlung des Ausschusses an die GV Chorin – einstimmig angenommen.