Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer
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Frau Hecht – in § 2 der Satzung wird Bezug genommen auf die Definition „gefährliche Hunde“. Die Definition wurde geändert > dahingehend wurde die Satzung geändert. Für die Ordnungsbehördliche An- und Abmeldung wurden das Formular bereits geändert bzw. angepasst.
Herr Polster – ist das Fachamt dazu in der Lage einen Hund einzustufen, oder ist das Personal entsprechend anzupassen?
Herr Matthes – für die Einstufung sieht man keine Personalschulung vor, man spricht hier von keiner neuen Qualität. Ein Hund der nicht als gefährlich eingestuft wurde (beispielsweise: Dackel, Schäferhund) aber auffällig geworden ist, wird durch Hinzuziehung eines Gutachters auf deren Grundlage, geprüft.
Es kommt nun zur Abstimmung: Empfehlung des Ausschusses an die GV Chorin – einstimmig angenommen. |
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