Auszug - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Chorin (Hebesatzsatzung)

 
 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
TOP: Ö 7.5
Gremium: Finanz- und Sozialausschuss Chorin Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 11.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:49
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
CH-2025-009 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Chorin (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erklärt den Sachverhalt:

Mit dem Grundsteuerreformgesetz im Jahr 2019 hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen, dass alle Grundstücke in Deutschland neu zu bewerten sind für Zwecke der Grundsteuer und diese ab dem 01. Januar 2025 anzuwenden sind.

Der Hebesatz ist zwingend neu zu bestimmen, zumal eine unrechtmäßige Besteuerung / Ersatzbemessung für verfassungswidrig erklärt wurde.

Dazu hat sich das Land Brandenburg für ein Verfahren, das sogenannte Hebesatzregister, entschieden und dieses veröffentlicht. Diesem Register können die Gemeinden Orientierungshebesätze für Grundsteuer A und B entnommen werden.

 

Grundsteuerwerterklärung:

Grundsteuerwertbescheid x Steuermesszahl

ergibt den > Grundsteuermessbescheid x Hebesatz (Beschluss durch Finanzamt bzw. Gemeinde)

ergibt den > Grundsteuerbescheid

 

Eine Aufkommensneutralität soll entstehen, d.h., der alte Grundsteuerbescheid soll dem Neuen entsprechen und in der Summe den gleichen Satz betragen soll, wie vormals. Ausschlaggebend ist die Haushaltslage der einzelnen Kommunen.

 

Das Finanzamt hat die Messbeträge deutlich erhöht, demzufolge werden die Hebesätze angepasst, was teilweise zur höchsten Entlastung der Gewerbebetriebe führt.

 

Der Beschluss ist bis zum 27.02.2025 abzuhandeln (GV Sitzung Chorin).

2026 werden neue Hebesätze beschlossen, entweder Anhebung oder Senkung.

Herr Polster – ist der HH so ausgestaltet?

 

Es wird nun abgestimmt:

Empfehlung des Ausschusses an die GV Chorin – der Beschluss ist bis zum 27.02.2025 in der GV abzuhandeln. Dazu sind von der Kämmerei (frau Hecht) die Auswirkungen in Zwischenstufen darzustellen und in einem Zahlenwerk nachzureichen – einstimmig angenommen.