Auszug - Bericht des Amtsdirektors

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 17.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Matthes berichtet zu verschiedenen Punkten, die in der letzten Sitzung angesprochen wurden:

Richtlinie Kitabetreuung:

Seitens des Landes Brandenburg für die Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“ als ein Handlungsschwerpunkt in den Jahren 2019 bis 2024 die finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten als prioritäre Maßnahme festgelegt wurde. Um dazu beizutragen, dass in ausreichender Zahl Fachkräfte eingestellt werden können, die lange Betreuungszeiten in brandenburgischen Kindertageseinrichtungen abdecken, erhielten die Kita-Träger für alle Kinder, die länger als durchschnittlich acht Stunden am Tag betreut werden, durch dieses Förderprogramm pro Kind und Monat 50 EUR / 600 EUR jährl. zusätzlich.

 

Auslastung Tablets in der Schule:

Die Laptops (nicht Tablets) werden von allen Lehrern aktiv genutzt. Sowohl zu Hause wie auch in der Schule. Für die Auslastung der Tablets und Notebooks wurden folgende Zahlen ermittelt:

Schule Britz

Lehrer Notebooks: ca. 75%

Schüler Notebooks: ca. 65%

 

Anliegerpflichten:

Eberswalder Str. 4  Wurden keine Verstöße festgestellt.

Eberswalder Str. 3  Wurden zum Rückschnitt aufgefordert.

Anliegerpflichten werden im gesamten Amtsbereich in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

 

Reinigungsmittel für die Grundreinigung der Kita prüfen:

Verwendete Reinigungsmittel der Firma Platz GmbH wurden angefordert und durch Frau Dr. Kunkis auf ihre Zulässigkeit geprüft und als nicht gefährlich eingestuft.

 

Frage: Gibt es in den Schulen ein personenbezogenes Papierkontingent?

Nein, ein personenbezogenes Papierkontingent gibt es nicht.

Amtsverwaltung hat von Mita ein inklusiv Volumen für ein gewisses Druckvolumen. Allerdings ist hier nur die Wartung des Gerätes und der Toner inklusive.

Die Beschaffung von Papier läuft über das Sekretariat und Frau Laue/Löppke.

Hierzu muss man zusammenfassend sagen, dass die Schule regelmäßig und stetig steigend dieses Volumen überschreitet.Hierzu gab es in der Vergangenheit Gespräche mit Frau Bieber, sie stellte dies als alternativlos dar.

Im Vergleich zur Schule Oderberg besteht diese Problem nicht.

 

Frage: es schwierig ist an Informationen zu Veranstaltungen zu kommen. Als Beispiel wird der Martinsumzug in Britz genannt. Nur in der Kita gab es einen Aushang. Ist es möglich ist, auf der Titelseite des Amtsblattes schon mit den Überschriften auf bestimmte Themen im Amtsblatt aufmerksam zu machen?

Nein, das ist rechtlich unzulässig. Die Titelseite ist lediglich dem amtlichen Teil des amtlichen Bekanntmachungsblattes nach § 4 der Bekanntmachungsverordnung vorbehalten. Es gab hierzu im Jahr 2019 eine Gerichtsentscheidung des OVG Berlin-Brandenburg und einen damit verbundenen Hinweis der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim.

 

Frage: Ist es möglich, dass das Amtsblatt digital angeboten wird?

Das Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird bereits seit vielen Jahren (parallel zur gedruckten Ausgabe) in digitaler Form auf der Webseite des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur Verfügung gestellt. Wenn die Frage darauf abzielt, ob das Amtsblatt ausschließlich digital publiziert werden darf, so ist dies seit der Änderung der Bekanntmachungsverordnung des Landes Brandenburg vom 25. Juni 2024 möglich. Der Landkreis Barnim veröffentlicht z. B. seit November 2024 sein Amtsblatt ausschließlich auf seiner Internetseite. Die Amtsverwaltung wägt momentan verschiedene Optionen der Gestaltung und Form der Veröffentlichung des Amtsblattes ab.

 

Frau Steinmann und Frau Rosenkranz möchten wissen, ob man das Amtsblatt als Newsletter anbieten kann.

 

Herr Matthes nimmt die Frage für die Verwaltung mit.