Auszug - Anforderungen an die Bildung eines Kinder- und Jugendrates
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Herr Marten übergibt das Wort an Frau Rosenkranz.
Frau Rosenkranz informiert, dass die rechtmäßige Bezeichnung Kinder- und Jugendparlament ist. Kinder- und Jugendgemeinderäte sind ein in den 1980er-Jahren entstandenes Format der institutionalisierten und repräsentativen Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene (Gemeinden, Städte, Landkreise. Konstitutiv für Kinder- und Jugendparlamente ist ihre Nähe zu politisch-parlamentarischen Strukturen und Gremien Erwachsener. Sie sind mit einem allgemeinpolitischen Mandat für die Vertretung der Interessen von Gleichaltrigen ausgestattet und werden durch eine kooperative Grundhaltung von Politik und Verwaltung unterstützt. Hierdurch können die Wirksamkeit und die Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders erfolgreich sein. Idealerweise sind Kinder- und Jugendparlamente Teil einer vielfältigen Beteiligungslandschaft in den Kommunen. Sie haben in der Regel und in Abhängigkeit von der Größe der Kommune 10 bis 25 Mitglieder überwiegend in der Altersspanne zwischen 12 und 18 Jahren und sind divers zusammengesetzt. Vor diesem Hintergrund ist der Begriff Kinder- und Jugendparlament als Sammelbegriff zu verstehen, der die oben benannten verwandten Beteiligungsformate ausdrücklich mit einbezieht. Laut der Studie von 2018 gibt es in Deutschland rund 520 Kinder- und Jugendparlamente und ca. 300 Jugendforen, letztere aus dem Bundesprogramm "Demokratie Leben!". Die Tendenz ist steigend; überall in Deutschland wächst das Interesse der Kommunen an der Gründung eines eigenen KiJuPa. Nicht alle heißen auch Kinder- und Jugendparlament. Die Mitglieder müssen auch keiner Partei angehören, um in einem KiJuPa mitzumachen. KiJuPa zeichnen sich durch Überparteilichkeit aus, das heißt, sie arbeiten unabhängig von den Parteien der Erwachsenen der Gemeinde, aber sie arbeiten durchaus mit ihnen zusammen, wenn es um bestimmte Themen, wie zum Beispiel eine anstehende Kommunalwahl geht. Zu den Anforderungen gehört eine begleitende Fachkraft. Ob diese ehrenamtlich oder dienstlich sein soll, war nicht zu finden. Wichtig ist auch die Unterstützung der Verwaltung. In einem KiJuPa sind die Mitglieder ausschließlich junge Menschen. Es kommt vor, dass auch junge Erwachsene über 18 Jahre Mitglied sind. Das Mindestalter und Höchstalter der Mitglieder kann in jedem KiJuPa individuell bestimmt werden. Grundsätzlich sollte aber auch mitbedacht werden, dass alle Kinder und Jugendlichen der Gemeinde von der Arbeit des KiJuPa profitieren können, auch wenn nur eine bestimmte Altersgruppe darin vertreten ist. Mögliche Mitgliedsvarianten wie "KiJuPa-Ehemalige" oder "Freund*innen des KiJuPa" mit weniger Rechten und Pflichten als ordentliche Mitglieder können beispielsweise integriert werden. Der Rat wird gewählt. Das Ziel ist, das alle Kinder und Jugendliche der Gemeinde profitieren sollen und die Rechte der Kinder aufgegriffen werden. Die Kinder und Jugendparlamente haben das Recht auf ein Budget. Die Höhe eines Budgets liegt im Ermessen der Kommunalverwaltung, was also erst einmal deren Zustimmung voraussetzt und Teil der Satzung oder des Beschlusses der Gemeindevertretung ist. Auch der Entscheidungsspielraum über die Verwendung kann unterschiedlich geregelt sein. Hier in Deutschland reicht die Spannweite von 1.000 bis 50.000 Euro im Jahr, die Höhe hängt auch mit der Größe der Kommune zusammen. Zu beachten ist, dass es sich um Geld aus einem öffentlichen Haushalt handelt, das aus Steuergeldern der Bevölkerung finanziert wird. Die Verwendung sollte demnach verantwortungsvoll und transparent gestaltet werden. Wichtig zu wissen ist, dass der Gemeindevertretung das Recht vorbehalten bleibt, über die Verwendung zu entscheiden. Dem KiJuPa steht es frei, zusätzliche Gelder bei Stiftungen, Organisationen oder Unternehmen, aus Fördermitteln oder Spenden einzuholen. Wie gründet man ein Kinder- und Jugendparlament: Am Anfang steht ein Antrag zur Gründung eines KiJuPa in der Gemeindevertretung, der in der Sitzung eingebracht, in Ausschüssen beraten und per Beschluss angenommen wird. Bereits vorher sollte von den Initiator*innen geprüft worden sein, dass sich genügend Kinder und Jugendliche für das Engagement in einem KiJuPa interessieren und begeistern lassen. Ebenso wichtig ist der politische Wille der Verwaltungsleitung, also der/des Bürgermeister*in. Gemeinsam mit den interessierten Kindern und Jugendlichen können erste Interessen, Erwartungen, Ziele und Rahmenbedingungen diskutiert werden, die sich in einer vorläufigen Satzung dokumentieren lassen. Auf der Seite www.Kinderrechte.de gibt es Broschüren dazu. Die Broschüren können runtergeladen und bestellt werden.
Der Ausschuss tauscht sich dazu aus.
Frau Rosenkranz informiert, dass es in jedem Bundesland eine Akademie für Kinder- und Jugendparlamente gibt. In Brandenburg sitzt diese im Schloss Gollwitz, Ansprechpartnerin ist Frau Rana Khatib. Vorschlag wäre, mit Frau Khatib Kontakt aufzunehmen und an einer dort angebotenen Schulung teilzunehmen.
Frau Steinmann schlägt vor, mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Kontakt aufzunehmen, da diese oft kostenfreie Materialien zur Verfügung stellen.
Frau Rosenkranz teilt mit, dass sie sich mit Herrn Marten einig ist, dass man nichts überstürzen sollte. In diesem Jahr sollte man die Thematik im Ausschuss aufarbeiten und prüfen, ob dies für die Gemeinde Britz umsetzbar ist. Am Ende des Jahres kann dann entschieden werden, wie man 2026 weiter verfährt.
Frau Steinmann macht aufmerksam, dass es dazu bestimmt eine Art Handlungsbuch gibt, wo andere Gemeinden diesen Weg bereits gegangen sind, um einen Leitfaden zu bekommen.
Die Ausschussteilnehmer tauschen sich zur Thematik aus.
Herr Marten fasst noch einmal zusammen und verweist außerdem auf den § 9 der Hauptsatzung. Er schlägt vor, dass die Dokumentenrecherche bei Frau Rosenkranz verbleibt. Frau Steinmann könnte prüfen, wie Vereine darauf reagieren. Der administrative Teil würde bei Herrn Marten verbleiben. Die erste Runde erfolgt bis zur Sommerpause, um dann zu prüfen, wie arbeitet man weiter. Es gibt bereits Kinder- und Jugendparlamente, mit denen man sich austauschen könnte.
Herr Brettin befürchtet, dass die Gemeinde etwas zu klein ist. Es gibt schon in den Vereinen die Problematik, dass man keinen Nachwuchs bekommt und nun noch das Parlament. Jetzt wird sich so viel Arbeit gemacht, um im Nachhinein zu sagen, dass es nichts wird.
Herr Marten macht klar, dass dies zu den Aufgaben des Ausschusses gehört.
Frau Rosenkranz schlägt vor, die anderen Gemeinden mit einzubeziehen und ein Kinder- und Jugendparlament auf Amtsebene zu gründen.
Herr Marten schlägt vor, auch mit dem IB zusammen zu arbeiten.
Der Ausschuss tauscht sich aus. |
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