Auszug - Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
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Frau Hecht stellt die Gesetzesänderung vor, und inwieweit das die Gemeinde Britz tangiert. Wenn es sich um unwesentliche Beteiligungen handelt, besteht die Möglichkeit auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten. Entsprechend wird empfohlen auf diesen Gesamtabschluss zu verzichten. Der Ausschuss empfiehlt den Beschluss einstimmig. |
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