Auszug - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Hohenfinow (Hebesatzsatzung)
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Frau Hecht erläutert die Beschlussvorlage.
Frau Freitag möchte einen „Unsicherheitsfaktor“ im Hebesatz verankern, um der Aufkommensneutralität der Steuer gerecht zu werden. Sie schlägt vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 300 v. H. festzulegen.
Nach einer kurzen Diskussion stellt Herr Püschel folgende Änderungen des Beschlusses zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Hohenfinow (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage 1, wobei die in § 1 genannten Hebesätze auf 310 v. H. für die Grundsteuer A und 300 v. H. für die Grundsteuer B zu ändern sind.
Abstimmungsergebnis
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