Auszug - Beratung zu den Gestattungsverträgen zu dem Windvorranggebiet "Fuchsberge"
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Herr Schellhase erklärt, dass für das Windvorranggebiet „Fuchsberge“ zwei Gestattungsverträge geschlossen werden müssen. Daraufhin erläutert er noch einmal den Sachverhalt.
Herr Matthes erinnert daran, dass die Gemeinde bei Windenergie kein Mitspracherecht hat.
Frau Köppen aus der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen erklärt, dass die Verträge geprüft und einige kleine Änderungen vorgenommen wurden. Sie hat sich über die Firma Teut erkundigt. In der Uckermark hat die Firma schon einige Windräder zu stehen und es wurde ihr versichert, dass es mit dieser Firma noch keine Probleme gab.
Frau Krahn teilt mit, dass sie an die Firma Teut per E-Mail mehrere Fragen geschickt hat. Unter anderem, ob die Möglichkeit besteht, einen Radrundweg zu schaffen? Frau Krahn liest daraufhin die E-Mail-Antwort von der Firma Teut vor.
Herr Schellhase zeigt eine Karte, wo die Wege für die Windräder eingezeichnet wurden. Er erklärt, dass die Firma Teut so wenig wie möglich in die Natur eingreifen will. Je mehr sie eingreift, umso mehr Auflagen erhalten sie und umso teurer wird das Projekt.
Herr Bittcher fragt, ob das, was in der E-Mail steht, vertraglich festgehalten werden kann? Herr Schellhase erläutert, dass dieses Schreiben an den Vertrag angeheftet werden kann. So ist der Wille des Vertragspartners zu sehen. Seiner Meinung nach ist allerdings die Gemeinde mit den jetzigen Verträgen gut aufgestellt.
Herr Bittcher erklärt, dass der Entwicklungsausschuss die Verträge vorab haben möchten, bevor es zur Unterschrift kommt.
Herr Schellhase erklärt noch einmal, dass es sehr schwierig für die Firma wäre, mit jeder Gemeinde, wo sie Windräder bauen, einen individuellen Vertrag auszuarbeiten. Die Firma würde den Überblick verlieren. Er rät der Gemeinde die Verträge so zu belassen, wie sie sind.
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