Auszug - Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
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Herr Kosanke teilt das Beratungsergebnis mit. Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.
Abstimmungsergebnis
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