Auszug - Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 7.16
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
BR-2025-011 Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Kosanke teilt das Beratungsergebnis mit. Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, gemäß § 81 Abs. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) auf die Erstellung des Gesamtabschlusses zu verzichten, solange sich keine werterhöhenden Veränderungen im Finanzanlagevermögen ergeben.  

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0