Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer
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Frau Hecht erläutert, dass die Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer keine finanziellen Auswirkungen hat. Es handelt sich lediglich um die Anpassung des Satzungstextes bezogen auf die Änderung der Hundehalterverordnung in Bezug auf die Einstufung der gefährlichen Hunde.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer gemäß Anlage 3.
Abstimmungsergebnis
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