Auszug - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Chorin (Hebesatzsatzung)

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 8.3
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Gemeindehaus Chorin
Ort: Gemeindehaus Chorin, Mittelreihe 7, 16230 Chorin
CH-2025-009 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Chorin (Hebesatzsatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Hecht erläutert die rechtlichen Grundlagen zum vorliegenden Beschluss und ergänzt, dass die Grundsteuerhebesätze entsprechend der Neubewertung durch das Finanzamt veranlagt werden. Bei laufendem Widerspruchsverfahren der Bürger gegen die Finanzbehörde, wird nach der Entscheidung über den Widerspruch nachgesteuert. Daher werden alle Grundstückseigentümer veranlagt und erhalten ggf. Beiträge zurück. Die Bearbeitung der Widersprüche dauert an und liegt nicht in der Zuständigkeit der Kommunen.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Chorin (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage 1.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

11

11

-

-

-