Auszug - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Chorin (Hebesatzsatzung)
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Frau Hecht erläutert die rechtlichen Grundlagen zum vorliegenden Beschluss und ergänzt, dass die Grundsteuerhebesätze entsprechend der Neubewertung durch das Finanzamt veranlagt werden. Bei laufendem Widerspruchsverfahren der Bürger gegen die Finanzbehörde, wird nach der Entscheidung über den Widerspruch nachgesteuert. Daher werden alle Grundstückseigentümer veranlagt und erhalten ggf. Beiträge zurück. Die Bearbeitung der Widersprüche dauert an und liegt nicht in der Zuständigkeit der Kommunen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Chorin (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis
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