Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 12.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg

Die Amtsverwaltung informiert:

Frau Spann teilt mit, dass es hinsichtlich der Spende von BUDIMEX keinen neuen Sachstand gibt. Weder ist die Vereinbarung bisher unterschrieben zurück noch ist ein Zahlungseingang zu verzeichnen.

 

Betreffend das Dialogdisplay ist eine Informationsvorlage zur nächsten Sitzung geplant.

 

Hinsichtlich der restauratorischen Befunduntersuchung liegt das Maßnahmenkonzept vor. Die Firma, welche das Konzept erstellt hat, kann leider heute nicht anwesend sein, wird die Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes aber in der Sitzung am 16.04.2025 nachholen. Weiterhin wird diese Vorlage auch im Entwicklungsausschuss diskutiert werden.

 

Das zünden von Feuerwerken ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Es darf nicht in unmittelbarer Nähe von brandempfindlichen Gebäuden, Kirchen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Altenheimen usw. gezündet werden.

Generell gilt für das Zünden von Feuerwerk:

-          Nur an Silvester (31. Dezember) und Neujahr (01. Januar) darf Feuerwerk (Kategorie 2) ohne Ausnahmegenehmigung von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

-          Außerhalb dieser Zeit darf Feuerwerk nur durch den Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung oder eines Befähigungsscheines (berufliche Pyrotechniker) verwendet und abgebrannt werden.

-          Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (Feuerwerk Kategorie 2 ohne Genehmigung außerhalb der Zeiten bis zu 10.000,- € / nicht zertifizierte Knaller („Polen-Böller“) bis zu 50.000 Euro.

-          Weiterhin kann der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden sowie bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.

Anzeigen zu möglichen Verstößen können nur mit den entsprechenden Angaben (Tattag, Tatzeit, Verursacher, Benennung von Zeugen) entgegengenommen werden. Strafsachen verfolgt die Polizei. Ordnungswidrigkeiten das Ordnungsamt.

 

Die baulichen Mängel am Rathaus Oderberg sind dem Bauordnungsamt angezeigt worden. Eine Anhörung des Eigentümers ist erfolgt. Sicherungsmaßnahmen sind durch den Eigentümer einzuleiten.

 

Der Weg Am Bardin wurde zwischenzeitlich ausgebessert.

 

Der Bauzaun am ehemaligen Fischladen könnte mit einer Sichtschutzplane verschönert werden. Layout-Vorschläge können gern ans Bauamt mitgeteilt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 500,00 EUR.

 

Die Bürgermeisterin informiert:

Die nächste Sitzung der Stadtverordneten wird am 16.04.2025 stattfinden.

 

Herr Bietz ist heute leider verhindert, wird aber voraussichtlich zur nächsten Sitzung erscheinen.

 

Der Auftrag für die Versetzung des Kita-Zauns ist erteilt.