Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 13.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow

  • Hinsichtlich der bevorstehenden Einwohnerversammlung und der derzeit laufenden Einwohnerbefragung zum Thema Errichtung von PV-Anlagen gibt es in der Einwohnerschaft viele Fragen, die im Rahmen der Einwohnerversammlung am 22.03.2025 geklärt werden können.

 

Es gibt aber auch viele Fragen wie die z.B.: durch Herrn Dr. Gollner in seinem Schreiben an die Niedefinower aufgeworfen, die derzeit noch gar nicht besprochen werden können, weil es schlichtweg noch keinen Betreiber gibt. Dieser kann erst ausgewählt werden, wenn das Bauleitverfahren steht.

 

Grundsätzlich liegt es in der Entscheidungskompetenz der Gemeindevertretung über Angelegenheiten der Gemeinde zu befinden, soweit gesetzlich nichts anderen bestimmt ist.

 

Die Gemeinde unterrichtet die Einwohner gemäß §13 der Kommunalverfassung Brandenburg in wichtigen Angelegenheiten.

 

Zu diesem Zweck sollen unter anderem auch Einwohnerbefragungen durchgeführt werden. Wie die Einwohnerbefragung speziell in der Gemeinde Niederfinow durchzuführen sind, regelt die Hauptsatzung der Gemeinde Niederfinow §7.

 

Hiernach dient die Einwohnerbefragung der Erkundung eines Meinungsbildes um Entscheidungs- und Planungsprozesse vorzubereiten. Die HS regelt auch, dass die Gemeinde im konkreten Einzelfall festlegen muss, wie die Einwohnerbefragung durchzuführen ist.

 

Die Gemeinde hat sich für die Briefwahl entschieden. Es handelt sich jedoch nicht um eine Wahl nach Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz, da Einwohnerbefragungen nicht vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst sind.

 

Die Durchführung der Briefwahl wurde also nur in Anlehnung an diese Norm gestaltet. Das Rechtsmittel des Einspruchs ist demnach obsolet.

 

Die Bürgerbefragung ist der erste Input, konkrete Fragen können in der Informationsveranstaltung am 22.03.2025 gestellt werden. Jetzt geht es erst einmal um den von der Gemeinde beschlossenen Kriterienkatalog.

 

  • Die Verlegung der ersten sechs Stolpersteine erfolgt am 22.09.2025 ab 14:30 Uhr. Vor dem Termin sind noch Vorarbeiten und Abstimmungen vorzunehmen. Der Ansprechpartner ist die Sachbearbeiterin Frau Hiller aus dem Hauptamt.

 

  • Grundsätzlich ist die Teileinziehung einer Straße möglich. Die Sinnhaftigkeit für die Waldstraße wird seitens des Ordnungsamtes jedoch sehr stark angezweifelt. Auch mit einem Beschluss der GV Niederfinow kann die Verkehrsbehörde eine andere Entscheidung treffen. Sofern doch eine „Anliegerstraße“ angeordnet werden würde, wird der Kontrolldruck durch die Polizei nicht gegeben sein. Die „unbedeutende“ Gemeindestraße zählt sicher nicht zu den Kontrollpunkten.

 

  • Der Antrag auf Abordnung der Verkehrsschilder für den gemeinsame Geh- und Radweg in der Hebewerkstraße wurde am 27.04.2023 bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt. Die Anhörungsfrist endete am 31.07.2023. Trotz erfolgter Erinnerungen stehen die Entscheidung noch aus.