Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Es gibt aber auch viele Fragen wie die z.B.: durch Herrn Dr. Gollner in seinem Schreiben an die Niedefinower aufgeworfen, die derzeit noch gar nicht besprochen werden können, weil es schlichtweg noch keinen Betreiber gibt. Dieser kann erst ausgewählt werden, wenn das Bauleitverfahren steht.
Grundsätzlich liegt es in der Entscheidungskompetenz der Gemeindevertretung über Angelegenheiten der Gemeinde zu befinden, soweit gesetzlich nichts anderen bestimmt ist.
Die Gemeinde unterrichtet die Einwohner gemäß §13 der Kommunalverfassung Brandenburg in wichtigen Angelegenheiten.
Zu diesem Zweck sollen unter anderem auch Einwohnerbefragungen durchgeführt werden. Wie die Einwohnerbefragung speziell in der Gemeinde Niederfinow durchzuführen sind, regelt die Hauptsatzung der Gemeinde Niederfinow §7.
Hiernach dient die Einwohnerbefragung der Erkundung eines Meinungsbildes um Entscheidungs- und Planungsprozesse vorzubereiten. Die HS regelt auch, dass die Gemeinde im konkreten Einzelfall festlegen muss, wie die Einwohnerbefragung durchzuführen ist.
Die Gemeinde hat sich für die Briefwahl entschieden. Es handelt sich jedoch nicht um eine Wahl nach Brandenburgischem Kommunalwahlgesetz, da Einwohnerbefragungen nicht vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst sind.
Die Durchführung der Briefwahl wurde also nur in Anlehnung an diese Norm gestaltet. Das Rechtsmittel des Einspruchs ist demnach obsolet.
Die Bürgerbefragung ist der erste Input, konkrete Fragen können in der Informationsveranstaltung am 22.03.2025 gestellt werden. Jetzt geht es erst einmal um den von der Gemeinde beschlossenen Kriterienkatalog.
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