Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung
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Die Vorsitzende übergibt das Wort an den Amtsdirektor, der wie folgt berichtet:
Lob an die 2 Ortswehren von Lunow-Stolzenhagen Fördermittel Baumpflanzungen: Der Antrag wurde gerade bewilligt. Jedoch ist die Fischerstraße nicht enthalten gewesen. Hierfür wird ein separater Antrag erforderlich. Das Liegenschaftamt benötigt dafür eine Auskunft zu den gewünschten Baumarten und der Anzahl der beabsichtigten Pflanzungen. Desweiteren wäre es wünschenswert hierfür einen Ansprechpartner aus der Gemeinde zu haben. Ziegeleiweg, Vogelsang und Burgwall 7 sind durch den Baubetriebshof ausgebessert worden. Der unbefestigte Teil der Wilhelmstraße folgt. Zisternen: Die Beschilderung ist da und wird voraussichtlich vom Baubetriebshof angebaut. Projekt „Herzsicherer Landkreis“: Das Projekt nimmt in allen Gemeinden Fahrt auf. Oderberg und Liepe haben erfolgreich Spenden für die Beschaffung gesammelt. Niederfinow hat die Hälfte der erforderlichen Spenden erreicht. Durch den Landkreis Barnim wurde ein gemeinsamer Abruf- und Übergabetermin vorgeschlagen. Dieser Termin steht aber noch nicht fest. Bauernstraße 34: Es hat am 28.02.2025 eine Vorortkontrolle durch das Ordnungsamt erfolgt. Dabei wurde festgestellt, dass die Umfriedung des Grundstückes in einem desolaten Zustand ist. Der Grundstückseigentümer wurde angehört und dieser hat zugesichert für die Zaunreparatur und die Erbringung der Anliegerpflichten eine Firma zu beauftragen. Bootseinlassstelle Lunow: Die Schäden wurde dokumentiert, aber eine Entscheidung über eine Reparatur steht noch aus, da auch ein Großteil der Randbefestigung durch Wellenschlag weggeschwemmt worden ist. Abwasserdruckleitung Hohensaatener Straße: Der ZWA hat mitgeteilt, dass diese Leitung in den 90er Jahren errichtet wurde und eigentlich nicht für Grundstücksanschlüsse vorgesehen war. Technisch gesehen sind Grundstücksanschlüsse jedoch möglich. Sobald die Grundstückseigentümer gemäß § 3 Absatz 2 der Satzung über die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung des ZWA Eberswalde ein Anschlussrecht besitzen, bestehen keine Hindernisse für den Anschluss an die Abwasserdruckleitung. Desweiteren teilte die Verbandvorsteherin des ZWA mit: Der Zweckverband ist ein öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger und kein privatwirtschaftliches Unternehmen. Die Kalkulation der Benutzungsgebühren muss gemäß strengen gesetzlichen Vorgaben und der dazugehörigen Rechtsprechung erfolgen. Dabei dürfen betriebswirtschaftlich nur die Kosten angesetzt werden, die direkt mit der Erfüllung der Aufgabe verbunden sind – ein Prinzip, das als „Verursacherprinzip“ bekannt ist. So fallen beispielweise bei der leitungsgebundenen Schmutzwasserbeseitigung im Gegensatz zur mobilen Schmutzwasserbeseitigung keine Transportkosten an. Es ist daher rechtlich unzulässig, diese Transportkosten pauschal auf alle Benutzer umzulegen.
Der Wohnblock in der Hohensaatener Straße kann also an die Abwasserdruckleitung angeschlossen werden, stellt Frau von Cysewski fest.
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