Zu diesem TOP nehmen Frau Spann (FDL Bürgerservice/Ordnung) und Herr Kerlikofsky (Untere Verkehrsbehörde des LK Barnim - VB) an der heutigen BAS teil.
Herr Kerlikofsky führt aus, dass bereits zwei Begehungen zur Verkehrsproblematik in der Gemeinde Britz stattfanden, an denen der Bürgermeister und Frau Spann von der Amtsverwaltung teilgenommen haben.
Frau Spann ergänzt, dass die bei diesen Begehungen im Bereich der Wohngebiete „Wiesenstraße/Seestraße“ und „Friedrichstraße/Wilhelmstraße/Schule“ getroffenen Feststellungen im Zuge des Anhörungsverfahrens der Gemeindevertretung vorgelegt wurden.
In diesem Anhörungsverfahren geht es laut Herrn Kerlikofsky nicht um eine Zustimmung oder Ablehnung durch die GV, sondern um das Einbringen von Hinweisen oder Bedenken. Er weist darauf hin, dass mit Fertigstellung des Bauvorhabens „Norma“ die Beschilderung angepasst werden muss.
Es werden anschließend die Schwerpunktthemen der Gemeinde diskutiert:
- Einbahnstraßenregelung für die Eisenwerkstraße:
- Probleme ergeben sich hauptsächlich beim Ein- und Ausfahren von der bzw. in die Eberswalder Straße im Bereich Sparkasse
- durch das Abbiegen in die Eisenwerkstraße entsteht mitunter ein Rückstau auf der Eberswalder Straße bis in den Bahnbereich hinein
- zur Vermeidung des Rückstaus sollte die Fahrtrichtung der angedachten Einbahnstraße aus Sicht der VB umgedreht werden
- im Allgemeinen sieht die VB jedoch keine Notwendigkeit für die Ausweisung der Eisenwerkstraße als Einbahnstraße im Bereich zwischen Rathaus und Sparkasse
- nochmalige Prüfung nach Fertigstellung der Kita und der damit angedachten Parkflächen an der Eisenwerkstraße
- Hinweis der VB, dass insbesondere vor Kitas und Schulen „Elternhaltestellen“ vermehrt als sogenannte „Durchfahrparkplätze hergestellt werden
- Bushaltestellen „Schule“
- das Problem der Bushaltestellen im Bereich Schule stellt sich so dar, dass dort 2 Bushaltestellenschilder aufgestellt wurden, es sich aber nur um eine Haltestelle handelt (ein Haltestellenschild ist überflüssig und soll entfernt werden)
- die Haltestelle soll im Übrigen in ihrer Abmessung (Ausdehnung) so erhalten bleiben
- um das von Herrn Kappes angesprochene Deutlichmachen eines Parkverbots im Haltestellenbereich zu erreichen, kann für den Parkverbotbereich eine Sperrlinie (Zick-Zack-Linie) durch die VB angeordnet werden
- der Bauausschuss spricht sich für eine Anordnung aus
- Wohngebiet „Am Grund / Friedrichstraße / Wilhelmstraße“
- der Vorschlag der VB, den Bereich der Friedrichstraße zwischen Mittelstraße und Heegermühler Straße als Einbahnstraße auszuweisen, wird vom Bauausschuss nicht befürwortet und als nicht notwendig erachtet
- die bereits vorhandenen Einbahnstraßenbereiche (Am Grund und Karlstraße) sollen für den Fahrradverkehr entgegen der Fahrtrichtung freigegeben werden
- im Übrigen wird der beabsichtigten Anordnung zur Beschilderung durch die VB gefolgt
- Zufahrt Sportplatz
- um das Ziel eines Parkverbotes im Bereich des Wendehammers zu erreichen, sollte die Zufahrt zum Sportplatz als Halteverbotszone ausgewiesen werden
- somit ist ein Parken dann nur in den gekennzeichneten Bereichen, wie von der Gemeinde beantragt, möglich
- Radwegebenutzungspflicht
- Herr Kerlikofsy stellt die rechtliche Situation zu den Pflichtradwegen dar
- grundsätzlich müssen Radfahrer ab einem Alter von 10 Jahren auf der Straße fahren
- nur bei besonderen Gefährdungslagen darf ein Pflichtradweg (VZ 237, 240, 241) angeordnet werden, da die geänderte StVO die generelle Pflichtbenutzung von Radwegen aufgehoben hat
- eine besondere Gefährdungslage für die Ortslage Britz ist nicht gegeben und die Pflichtbenutzung muss somit abgeordnet werden
- aus Richtung Eberswalde kommend rechts soll der Gehweg aber für Radfahrer frei gegeben werden (er kann dann, muss aber nicht von Radfahrern genutzt werden)
- im Bereich der „baulichen“ Trennung von Rad- und Gehweg handelt es sich auch zukünftig um einen Radweg, der jedoch nicht mit den VZ 237, 240 oder 241 gekennzeichnet wird und somit keine Verpflichtung zur Benutzung auslöst; er kann aber weiterhin von Radfahrern benutzt werden (Radwege ohne Benutzungspflicht)
- der Bauausschuss spricht sich für eine Bürgerinformation im Britz-Chorin-Oderberger Anzeiger aus (FD 32)
- auch die Radfahrstreifen in der Straße „Zum Hasenpfuhl“ werden durch die VB abgeordnet
- Choriner Straße
- da bislang nicht geklärt werden konnte, ob für die Choriner Straße ein rechtmäßiges Teileinziehungsverfahren durchgeführt wurde, ist das 10 t – Schild zu entfernen
- die VB regt an, den Bereich zwischen Eberswalder Straße und Oderberger Straße als Einbahnstraße auszuweisen
- Wohngebiet Wiesenstraße / Seestraße
- Es wird von der VB vorgeschlagen, den Bereich Wiesenstraße / Seestraße als Parkverbotszone auszuweisen und nur die Bereiche zu kennzeichnen, in denen das Parken erlaubt sein soll
- der Bauausschuss trifft hierzu keine abschließende Entscheidung
- hierzu ist ein Beschluss durch die GV erforderlich; die BV soll Anfang des Jahres 2016 vorbereitet werden
Die VB nimmt die Anregungen mit und arbeitet sie in die jeweilige Anordnung ein. Eine besondere Antragsstellung ist nicht noch einmal notwendig.