Auszug - Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
Datum: Di, 18.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen

Frau Töpfer und Frau Püschel präsentieren den finalen Entwurf für die Trafohäuschengestaltung. Hier geht es um das Jubiläum der Feuerwehr Stolzenhagen und aus diesem Grund wurde auf Historisches zurückgegriffen. Hierbei spielt auch das Schlauchhaus eine tragende Rolle. Der Entwurf wurde vom Energieversorger zugearbeitet, der ihn dann auch umsetzen wird. Alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sind einverstanden, dass Trafohaus so gestalten zu lassen.

 

Frau Köppen weist darauf hin, dass der Gehweg Hohensaatener Straße bis Pariser zugewachsen ist und die Anlieger durch das Ordnungsamt aufzufordern sind.

 

Der Lunower Frühjahrsputz wird am 29.03.2025 am Pariser starten und Mittag gibt es dann im BGZ, gibt Frau v. Cysewski bekannt. Es wird ein Anhänger benötigt. Schubkarren könnte Herr v. Cysewski bereitstellen. Eine Hebebühne hat Herr Müller. Das Schnittgut wird dann mittels Hänger zur Buswendeschleife am BGZ gebracht, damit der Baubetriebshof es dann von da abholen und entsorgen kann.

 

Frau Püschel möchte wissen, wann die Straßenreinigung in Stolzenhagen vorgesehen ist. Herr Matthes wird sich erkundigen.

 

Herr Müller berichtet, dass Familie Krause sich einen Behindertenparkplatz an der Arztpraxis wünscht. Es entbrennt eine Diskussion und Frau Püschel sagt, dass jemand der im Behindertenausweis AG hat, überall stehen dürfte. Eventuell könnte man ein entsprechendes Schild mit einer zeitlichen Begrenzung aufstellen. Die vorgeschriebenen Maße hat aber keine Fläche in unmittelbarer Nähe zur Arztpraxis. Frau Köppen hat in der Brandenburgischen Bauordnung nachgeschaut. Man will zum Thema Parkplatz in der April-GV noch einmal sprechen.

 

Herr Strache bittet um Prüfung, ob nicht Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung später erfolgen kann.