Auszug - weitere Verfahrensweise im Umgang mit den Meldedaten
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Frau Falke unterrichtet über die Auswirkungen durch die Änderung des Bundesmeldegesetzes seit dem 01.11.2015. Dies betrifft insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Auskünften des Einwohnermeldeamtes. Die bisherigen Informationen zu Geburtstagen der Senioren dürfen nur noch sehr eingeschränkt übermittelt werden, so dass sich die Frage stellt, wie in Zukunft mit Geburtstagen und Gratulationen umgegangen werden soll.
Man einigt sich darauf, dass bei Personen die es wünschen, auch weiterhin gratuliert wird.
Die bisherige Festlegung von 6,50 EUR pro Person sollte ggf. angepasst werden. Hier wären Beträge bis 10,00 EUR denkbar. |
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