Auszug - Einwohnerfragestunde
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Herr Frucht (Einwohner OT Stolzenhagen) geht auf den Beschluss zum Abschluss eines Erbbauauseinandersetzungsvertrages zu seinem Grundstück ein, der im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung steht. Er hat 2019 die alte Hofstelle gekauft, die ein marodes Wohnhaus und ein Gartengrundstück sowie einen Stall beinhaltet. Es war ein Leerstand von 20 Jahren zu verzeichnen. Alle privaten Erben sind ausgelöst und er plant einen Neubau. Da aber die Gemeinde 1/6 des Grundstückes besitzt, ist er nicht handlungsfähig. Er hat trotzdem viel gemacht, obwohl die Einigung mit der Gemeinde auf sich warten lässt. Es gibt auch ein Werkstattcafé, dass sich reger Teilnahme erfreut. Gerne würde er auch das Grundstück weiterentwickeln, aber das geht nur, wenn er Alleineigentümer ist.
Herr Schellhase gibt auf Nachfrage bekannt, dass nichts gegen den Abschluss dieses Erbbauvertrages steht.
Desweiteren möchte Herr Frucht wissen, warum die Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung steht. Darauf antwortet Frau von Cysewski, dass im Beschluss Namen, Adressen und Kosten genannt werden und diese Daten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Sie weist weiter darauf hin, dass ein Beschluss erforderlich wird, wenn Herr Frucht zum Tagesordnungspunkt 9.3 ff bleiben möchte. Darauf besteht er nicht, denn Herr Schellhase wird ihn in seinem Interesse vertreten. |
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