Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 12.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Rathaus Britz, Saal
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Brettin möchte wissen, wann der Bekanntmachungskasten, der mit dem Abriss des alten Feuerwehrgebäudes und dem Neubau der Bushaltestelle im Bereich Dorfstaße entfernt wurde, wieder aufgestellt wird. Dieser hing in dem alten Buswarteunterstand.

 

Frau Lüdecke erläutert, dass es sich hierbei nicht um einen Amtlichen Bekanntmachungskasten gehandelt hat.

 

Herr Gähle bittet um Prüfung, welche Auswirkungen mit dem Aufstellen eines neuen Bekanntmachungskastens in diesem Bereich verbunden wären.

 

Herr Brettin weist darauf hin, dass im Bereich zwischen Blütenberger Weg und NORMA der ohnehin schmale Gehweg schlecht ausgeleuchtet ist. Insbesondere die Kreuzungsbereiche sind nicht beleuchtet, was auch nach der Nachtabschaltung der Fall sein müsste. Er erklärt sich bereit, die nicht funktionierenden Leuchten bzw. die Leuchten, die nach 22:00 Uhr abgeschaltet werden, aufzuschreiben.

 

Herr Wiedemann erinnert an die von Herrn Schellhase versprochende Aufstellung, welche Grundstücke in Gemeindeeigentum stehen und welche Grundstücke verpachtet sind.

 

Bezüglich der Holzpalisaden am KSP im Kiefernweg möchte Herr Wiedemann wissen, welche Kosten in den letzten zwei Jahren für die Reparatur entstanden sind und welche alternativen Möglichkeiten zur Abgrenzung des Spielplatzes bestehen (partielle Zaunanlage, Heckenpflanzen etc.).

 

Herr Gähle schlägt vor, in einer der nächsten BA-Sitzungen den Spielplatz vor Ort zu besichtigen.

 

Herr Krause möchte wissen, ob auch der Kinderspielplatz im Dorf (Kirchstraße) erweitert bzw. weiter entwickelt werden kann.

 

Herr Gähle erläutert, dass dies schon in einer früheren BA-Sitzung thematisiert wurde. Hier ist zunächst eine Kinderbefragung durchzuführen, auf dessen Grundlage Vorschläge an die Gemeinde herangetragen werden sollten. Die finanziellen Auswirkungen müssten dann ermittelt und die   Kosten ggf. in den Haushalt der Gemeinde eingestellt werden.