Auszug - Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 21.09.2015

 
 
Sozialausschuss Britz
TOP: Ö 2
Gremium: Sozialausschuss Britz
Datum: Mo, 23.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz

Da die notwendige Niederschrift durch die Verwaltung nicht vorliegt, rekapituliert Herr Marten in Erinnerung an die Beratung vom 21.09.2015 die dort abgearbeitete Tagesordnung im öffentlichen Teil.

Dabei wurde herausgestellt, dass die Beratung und Diskussion zur Überarbeitung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz vom 22.10.2010 und die damit im Zusammenhang stehende Gebührensatzung den Schwerpunkt in der Beratung ausmachte. Die Breite der in der Diskussion auch durch die Leiterinnen der Einrichtungen Frau Kurz und Frau Marten angesprochenen Gedanken zur Überarbeitung der genannten Dokumente zeigte deutlich die Notwendigkeit der Arbeit auf diesem Gebiet auf.

 

Die Detailfragen müssen durch die Verwaltung zusammengefasst und dem Sozialausschuss zur gemeinsamen Beratung mit der Verwaltung und den Leiterinnen der Einrichtungen vorgelegt werden (Standpunktfindung zur Empfehlung an die Gemeindevertretung)

 

Termin 29.01.2016  VA: FD 10

 

Die in der Beratung vorgelegten Haushaltsansätze in den Kindereinrichtungen der Gemeinde wurden als gute Grundlage für die Diskussion des Haushaltes der Gemeinde für das Jahr 2016 angesehen.

 

Die Rechenschaftslegung der Kindertagesstätten der Gemeinde wird künftig einmal im Jahr im Sozialausschuss realisiert. Die Gemeindevertretung ist darüber in Kenntnis zu setzen.

Die Aufgabenstellung im Pkt. 5.4. der Tagesordnung vom 21.09.2015 „Sportangebot für Kinder (nicht Fußball)“ bleibt weiterhin in Bearbeitung von Herrn Jens-Uwe Fürst und von Frau Susanne Steinmann. Der FSV „Fortuna 90 e. V.“ und der KSB sind dabei mit einzubeziehen.

 

Die Mitarbeit von Gemeindevertretern in den Kita-Ausschüssen wurde befürwortet und die Vorbereitung zur Beschlussfassung für die Gemeindevertretung seitens der Verwaltung an Frau Stiegler unter Mitwirkung von Herrn Marten übertragen.

 

Die unter Pkt. 6 gestellten Anfragen zur Schulwegsicherung und zur Instandsetzung des Fußbodenbelags im Flur des Hortes wurden an die Verwaltung mit dem Auftrag gegeben, für beide Sachverhalte schnellstmögliche Lösungen zu erarbeiten.

 

Bezüglich der nichtvorhandenen Niederschriften vom 17.11.2014 und 21.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, kurzfristig diese Dokumente zu erarbeiten. VA: FD 10 und verfügbar ins Netz zu stellen (Termin 30.12.2015).

Die Gebührensatzung sowie die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Britz sind so rechtzeitig durch die Verwaltung zu erarbeiten, dass ein Studium der Unterlagen in Vorbereitung der Beratung des Sozialausschusses Britz am 15.02.2016 in guter Qualität für alle Beteiligten möglich ist. (spätestens bis zum 29.01.2016)

VA: FD 10