Auszug - Kinderschutz in den Kindertagesstätten der Gemeinde Britz – Sachstand
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Herr Marten erläutert, dass Frau Kurz als Leiterin der Kita „Britzer Sonnenzwerge“ zur Thematik Kinderschutz in den Kindertagesstätten einen aktuellen Sachstand mitteilt. Zunächst übergibt Herr Marten das Wort an Frau Spann.
Frau Spann informiert, dass es zwischen dem Landkreis Barnim und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg eine Kinderschutzvereinbarung gibt. Weiterhin wurde ein Kinderschutzkonzept für die Kindertagesstätten in der Trägerschaft des Amtes, der Gemeinde Britz sowie für die Stadt Oderberg erstellt. Darüber hinaus wurde ein Grundkonzept zum Beschwerdemanagement für die zuvor genannten Kindertagesstätten erarbeitet.
Frau Spann führt weiter aus, dass es sich bei dem Konzept um ein flexibles und für die Einrichtungen individuelles Instrument handelt. Jede Einrichtung muss ein pädagogisches Konzept, unter Einbeziehung der Grundsätze elementarer Bildung, erarbeiten.
Frau Spann übergibt das Wort an Frau Kurz.
Frau Kurz teilt mit, dass die Kindertagesstätte der Gemeinde Britz im Jahr 2007 eine Kinderschutzvereinbarung mit dem Landkreis Barnim geschlossen hat. Die Vereinbarung regelt die Verfahrensweise und Zusammenarbeit mit dem Träger der Kindertagesstätte, Jugendamt und anderen Behörden. Inhalt der Vereinbarung ist ein Handlungsschema zur Verfahrensweise bei Kindeswohlgefährdung (seelische und körperliche) außerhalb und innerhalb der Einrichtung.
Frau Spann und Frau Kurz informieren, dass die Meldepflicht von Vorgängen gegenüber dem MBJS stark zugenommen haben und mit einem erhöhten Aufwand verbunden sind.
Herr Marten verdeutlicht, dass bei diesem wichtigen Thema die Verfahrensweise zur Ahndung/Verfolgung von Vorfällen sowie entsprechende Meldeketten geregelt sein müssen.
Herr Fürst erkundigt sich, ob es in der Gemeinde Britz schon einmal solche Fälle gegeben hat. Frau Kurz verneint dies. |
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