Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Sozialausschusses
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Herr Marschke erkundigt sich, inwieweit bei Problemen in den Kindertagesstätten mit Erziehungsberechtigten oder auch auffälligen Kindern ein bestehender Betreuungsvertrag seitens der Verwaltung aufgekündigt werden kann.
Herr Matthes führt aus, dass dies nicht so einfach möglich sei. Selbst bei Nichtzahlung des Kitabeitrages ist dies nicht möglich. Unfreundlichkeit der Eltern habe keine Auswirkungen auf den Betreuungsvertrag. Bisher konnten Probleme in Gesprächen aufgelöst werden. Die Fachkräfte sind hierfür gut geschult.
Herr Polster berichtet von einem Fall, indem ein Betreuungsvertrag innerhalb einer Frist von 4 Tagen aufgekündigt wurde. Er bittet die Verwaltung um Prüfung: Kann man renitenten Eltern oder auffälligen Kindern den Betreuungsvertrag kündigen? Unter welchen Gründen ist die Auflösung eines Betreuungsvertrages gegen den Willen der Eltern möglich?
Herr Marten regt an, die Erfahrungen und Ideen in die Kita-Gespräche einzubeziehen. Ggf. kann hierzu auch eine Anfrage an den Landkreis herangetragen werden.
Weiter bezieht sich Herr Polster auf einen Presseartikel zur Streichung von Betriebserlaubnissen in Eberswalder Kindertagestätten aufgrund fehlenden Bedarfs (zu wenig Kinder). Er erkundigt sich, ob die Betriebserlaubnis einer Kindertagesstätte an die Kinderzahlen gekoppelt sind.
Herr Matthes berichtet, dass dies auch in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten thematisiert wurde. Aufgrund des Rückgangs der Kinderzahlen gibt es bereits Überlegungen zu Schließungen von Kindertagesstätten bzw. Verträge mit freien Trägern nicht zu verlängern. Der besagt Presseartikel war aber etwas missverständlich. Hier handelt es sich um eine befristete Betriebserlaubnis, welche zeitweise erhöht wurde und nun wieder auf die ursprüngliche Betriebserlaubnis zurückfällt.
Herr Marten teilt mit, dass die Kindertagesstätten im Amt hiervon vorerst nicht betroffen sind. Für den Hort in Britz wird eine zeitweise Erhöhung der Betriebserlaubnis auf 140 Plätze geprüft. Beabsichtigt ist die Neuaufnahme von Erstklässlern der Gemeinde Chorin, auch nutzen viele Kinder nach der 4. Klasse weiterhin den Hort. Wie die Entwicklung in den nächsten Jahren aussieht, kann man nicht sagen.
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