Auszug - Umsetzung der Satzung für die Versorgung mit Mittagessen in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Amtes
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Nachtragsvorlage AA-2025-035 IV zur Sitzung
Herr Marten erläutert die Vorlage.
Seit 2024 sind die Kosten recht stabil. Der Anbieter Schmalfelds beabsichtigt eine Erhöhung, wodurch Mehrkosten entstehen. Weitere Kostensteigerungen sind durch Inflationsentwicklung zu erwarten.
Herr Marten bittet die Verwaltung, zum Januar 2026, zu prüfen (kalkulieren), was die Auskömmlichkeit des Zuschussbetrages in Höhe von 2,17 Euro pro Mahlzeit betrifft.
Herr Matthes erläutert, dass der Differenzbetrag vom Träger getragen wird.
Frau Fürst führt aus, dass bei einer Abnahme von größeren Mengen sicher auch Ersparnisse möglich sind.
Herr Polster gibt den Hinweis, dass Zwangsumstellungen zu Problemen führen können. Er regt an die Erfahrungen der Vergangenheit, die Zufriedenheit mit dem Essen und die Bedürfnisse der Kinder einzubeziehen.
Herr Matthes stimmt den Ausführungen von Herrn Polster zu. Ein laufendes System sollte ohne Gründe nicht umgestellt werden.
Herr Marten führt aus, dass 2,17 Euro bereits gut kalkuliert sind und andere Kommunen höhere Beträge aufrufen. Eine Entscheidung sollte erst nach Vorliegen aller Voraussetzungen getroffen werden.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis. |
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