Auszug - Kinderschutz in den Kindertagesstätten des Amtes

 
 
Sozialausschuss Amt
TOP: Ö 7.1
Gremium: Sozialausschuss Amt
Datum: Di, 27.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Frau Kurz, Leiterin der Kindertagesstätte „Britzer Sonnenzwerge“ ist der Einladung des Vorsitzenden gefolgt und berichtet zum Kinderschutz in den Kindertagesstätten des Amtes.

 

Frau Kurz führt aus, dass seit 2007 eine Vereinbarung zum Kinderschutz mit dem Landkreis Barnim besteht. Für die Kinderschutzvereinbarungen der Kindertagesstätten des Amtes gibt es einheitliche Verfahrensweisen, welche gleichermaßen für alle Fachkräfte gelten, ebenso beim Beschwerdemanagement. Ergänzend der bestehenden Vereinbarungen wurde im August 2020 ein institutionelles Kinderschutzkonzept erarbeitet, welches bei einer möglicher Kindeswohlgefährdung durch Fachkräfte Handlungsabfolgen aufzeigt. Frau Kurz gibt zu bedenken, dass Kinderschutz ein hochsensibles Thema ist. Bei vorliegenden Anhaltspunkten (innerhalb wie auch außerhalb der Einrichtungen) erfolgt ein sehr enger Austausch zwischen der Verwaltung und dem Jugendamt sowie Familienbetreuungsstellen. Sie führt weiter aus, dass die Betriebserlaubnis der jeweiligen der Kindertagesstätte an das Kinderschutzkonzept gebunden ist. Ohne Schutzkonzept ist keine Betriebserlaubnis möglich. Weiter informiert Frau Kurz, dass demnächst die Erarbeitung eines Beschwerdekonzeptes ansteht.

 

Frau Fürst erkundigt sich, in welcher Regelmäßigkeit die Schulungen der Fachkräfte durchgeführt werden.

 

Frau Kurz teilt mit, dass Schulungen 1 x jährlich stattfinden. Sie berichtet weiter, dass jeder Vorfall an die Verwaltung gemeldet wird und die Verwaltung wiederum eine Meldung an das Ministerium vornimmt.

 

Herr Marschke erkundigt sich, wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und ob Strenge und das Erheben der Stimme (Schreien) bereits eine Kindeswohlgefährdung darstellen.

 

Frau Kurz verdeutlicht, dass es auf Inhalte ankommt und keine Demütigung des Kindes erfolgen darf.

 

Die Ausschussmitglieder tauschen sich zur Thematik aus.

 

Herr Matthes verdeutlicht die hohe Verantwortung für die Fachkräfte. Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Eltern zu Unrecht beschuldigt werden. Trotz der Schwere der Thematik besteht eine Notwendigkeit.

 

Herr Polster bittet um genaue Ausführungen zum Unterschied Bagatelle und meldepflichtigem Vorfall sowie was im Vorfeld getan wird, um Mobbing zu verhindern.

 

Frau Kurz erläutert, dass dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist und nicht pauschal dargestellt werden kann. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten erfolgt eine Abhandlung anhand eines Ablaufschemas, indem alle Schritte zu verschriftlichen sind. Zur Thematik Mobbing führt Frau Kurz aus, dass dies am ehesten den Hort betrifft und hier seitens der Fachkräfte eine Sensibilisierung, u. a. in Form von Projektarbeiten, der Kinder erfolgt. Auch gibt es in den Hausordnungen entsprechende Festlegungen und es findet ein regelmäßiger Austausch unter den Einrichtungen statt.

 

Herr Marten bezieht sich auf die AG Streitschlichtung, welche an den Schulen aktiv tätig ist und vom Internationalen Bund (IB) durchgeführt wird. Er betont die Wichtigkeit der Zusammenarbeit vieler Akteure, wie Schule und Hort.

 

Herr Marschner gibt zu bedenken, dass hier auch die Eltern eine wichtige Rolle spielen.

 

Frau Kurz stimmt dem zu. Die Einrichtungen können nicht alles alleine händeln.

 

Es gibt keine weiteren Anmerkungen.

 

Herr Marten bedankt sich bei Frau Kurz für die Ausführungen. Er merkt an, dass die Fragen gezeigt haben, wie wichtig diese Thematik ist. Nach Fortschreibung wird erneut im Ausschuss dazu berichtet.

 

Frau Kurz verlässt die Sitzung.