Auszug - Nutzung von Gebäuden als Flüchtlingsunterkunft
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zur Nutzung von Gebäuden als Flüchtlingsunterkunft liegt die Informationsvorlage den Gemeindevertretern vor. Bei Nutzungsänderung von Gebäuden ist die OKV als Versicherungsdienstleister rechtzeitig zu unterrichten. Derzeit gibt es im Gemeindegebiet keinen Bedarf. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |