Auszug - Beschluss zur Billigung und Offenlage zum Entwurf des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen
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Die Bürgermeisterin hat das 500-Seiten-Werk trotz viel Fleiß nicht ganz geschafft zu lesen, verkündet sie und übergibt das Wort an Frau Petrenz von BPM Ingenieure, die wie folgt verkündet:
Sie ist Stadtplanerin und hat vor 1,5 Jahren das Projekt FNP und Landschaftsplan der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen von einer Kollegin, die in Mutterschutz ging, übernommen.
Desweiteren nimmt sie Bezug auf den Verfahrensstand und der Darstellung im FNP-Entwurf. Es handelt sich um ein formelles Planungsverfahren und die Darstellung der Bodennutzung ist im Entwurf bis 2040 fixiert. Die vorzeitige Beteiligung ist vor Entwurfserstellung erfolgt.
Der Flächennutzungsplan wird nach Veröffentlichung verbindlich für Behörden sein.
Die öffentliche Auslegung ist aktuell vom 30.06.-31.07.2025 geplant. Dafür ist es aber erforderlich, dass der vorliegende Beschluss gefasst wird. Dann werden die Planzeichnungen, die Begründung des FNP, der Umweltbericht und der Landschaftsplan an sämtliche Behörden geschickt.
Enthalten sind Waldflächen, Wasserflächen, Flächen für Windenergie / Photovoltaik, Bodendenkmäler und sonstige Schutzgebiete.
Im OT Stolzenhagen hat sich herausgestellt, dass so gut wie keine Bauflächen übriggeblieben sind. Der Schießstand ist aktuell als Sonderbaufläche ausgewiesen. Die Einzelfallentscheidung steht noch aus. Eine weitere weiße Fläche ist ausgewiesen. Dabei handelt es sich um den Campingplatz, der sich im Landschaftsschutzgebiet befindet.
Hierzu sagt Frau Lüdecke, dass auch in der Gemeinde Chorin weiße Flächen im FNP enthalten sind und sowohl der Schießplatz in Parsteinwerder sowie der Campingplatz am Serwester See nach wie vor existieren. Ohne diese weißen Flächen wäre der FNP nicht genehmigt worden, denn sie sind nicht schädlich.
Frau Petrenz sagt, dass die Schutzgebietsgrenzen nicht stimmten und es jetzt geklärt ist, wo die Schutzgebiete sind. Daher sind einige Flächen offensichtlich ausgeschlossen. In Stolzenhagen exisieren viele Schutzgebiete. LfU hat die richtigen Grenzen inzwischen mitgeteilt und es gab eine 6-seitige Korrektur.
In Lunow ist nur eine Fläche offensichtlich ausgeschlossen.
Es gibt insgesamt 10 Erweiterungsflächen mit 503 ha Gesamtfläche, die bebaubar sind. - 2x Wohnbaufläche - 7x Mischbaufläche - 1x Sonderbaufläche (Biogasanlage)
Die Eigenentwicklungsoption ist für Lunow-Stolzenhagen auf 1,9 ha begrenzt.
Der Landschaftsplan ist ein informelles Instrument. Er dient als Maßnahmekarte für z. B. Heckenbepflanzungen, die als Ausgleichmaßnahme gewertet werden kann. Die Maßnahmeflächen fließen in den FNP ein.
Es wird noch eine Weile diskutiert, so zum Beispiel auch über die Erstellung eines Tourismuskonzeptes. Frau Köppen möchte wissen, was passiert, wenn der Schießplatz als Sonderbaufläche rausfällt. Dann bleibt zu hoffen, dass es eine Baugenehmigung gibt, denn der befindet sich im Außenbereich.
Frau Petrenz geht nochmal auf die unterschiedlichen Farben in der Planzeichnung ein. Landschaftsschutzgebiete sind grün, Bodendenkmäler rot, Flächen für Photovoltaik gelb und Windkraft rötlich/braun.
Frau Lüdecke meint, dass der Bund das Baugesetzbuch in Bezug auf Sonnenenergie und Windkraft ändern will. Dann sollen die Genehmigungsverfahren schneller gehen.
Herr Frucht möchte, dass seine Fläche wieder in den FNP aufgenommen wird. Hier ist aber eine Streuobstwiese, die unter Naturschutz steht und außerdem im Außenbereich befindlich ist. Daraus wird nie Bauland werden. Frau Lüdecke sagt, während der Auslegung können die Unterlagen bei ihr eingesehen werden und man kann Bedenken äußern. Die Veröffentlichung erfolgt auch auf der Webseite des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Einwände werden dann abgewogen. Die Abwägungstabelle wird voraussichtlich im November 2025 in der GV diskutiert, dass halten sowohl Frau Lüdecke als auch Frau Petrenz für realistisch. Dann könnte der Feststellungsbeschluss dann vor dem 31.05.2026 getroffen werden und der FNP dann rechtskräftig wird.
Für die Biogasanlage wird es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geben, der auch durch BNP Ingenieure betreut wird, gibt Frau Lüdecke bekannt.
Frau Jacobi merkt nur an, dass sich die Dorfschule Lunow nicht am Vogelsang 10 befindet, sondern in der Schulstraße 1.
Die Planerin nimmt die redaktionelle Änderung zur Kenntnis und kümmert sich darum.
Die Bürgermeisterin verliest den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen: Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen billigt den Entwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, sowie den Landschaftsplan und beschließt deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis
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