Auszug - Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2023
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Frau Hecht stellt den Beschluss inhaltlich dar. Der Beschluss wird nach den Ausführungen aus dem FSA einstimmig angenommen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 80 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 133.784,44 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 9.534,87 EUR.
Abstimmungsergebnis
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