Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 31.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:02 - 21:00
Raum: Gemeindehaus Golzow
Ort: Gemeindehaus Golzow, Golzow, Am Mühlenberg 1 b, 16230 Chorin

Im Bereich der Choriner Dorfstraße und Bahnhofstraße kommt es vom 18. August bis zum 22. August 2025 zu einer Vollsperrung im Zuge der ersten Baumaßnahme an einer Gasleitung. Die Einschränkungen betreffen hauptsächlich den Bereich um die Hausnummer 28; hier sind bei der Gasleitungssanierung vor allem an dieser Adresse Beeinträchtigungen zu erwarten. Für Anwohner besteht jedoch die Möglichkeit, den betroffenen Bereich größtenteils zu passieren. Fußgänger und Fahrradfahrer sind von den Arbeiten nicht eingeschränkt, und Rettungsfahrzeuge können den Bereich weiterhin passieren.

 

Änderung des 30 km/h-Bereichs in der Brodowiner Dorfstraße / Parkplatz Kita

  • Aktuelle Verkehrszeichen:

-          Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

-          Gültigkeit Montag bis Freitag, 6:30 – 16:30 Uhr

-          Hinweis auf den Kindergarten

Ab dem Zeitpunkt der Änderung wird die neue Verkehrszeichenkombination wie folgt aussehen:

  • Neue Verkehrszeichen:

-          Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (unverändert)

-          Gültigkeit täglich von 6:30 bis 20:00 Uhr

Die VAO für diese Änderung liegt seit dem 05.03.2025 vor. Die Bestellung der neuen Verkehrszeichen wurde bereits vorgenommen, und der BBH wurde am 01.04.2025 mit der Umsetzung beauftragt. Der Vollzug der Maßnahme steht jedoch noch aus.

 

Entfernung der Verkehrszeichen „Gehweg“ in der Serwester Dorfstraße

Die Entfernung der Verkehrszeichen „Gehweg“ in der Serwester Dorfstraße wurde durch die Untere Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde. Die Entfernung wurde vorgenommen, da der Gehweg als solcher eindeutig erkennbar ist und keine zusätzliche Beschilderung erforderlich ist. Der BBH wurde am 22.07.2025 mit dem Vollzug dieser Maßnahme beauftragt. Der Vollzug steht jedoch noch aus.

 

Kontrolle der Anliegerpflichten in Serwest

Am 09.07.2025 wurden vom Außendienst insgesamt 24 Kontrollen durchgeführt, wobei unter anderem der gesamte Ortsteil Serwest überprüft wurde. Dabei konnte festgestellt werden, dass einige Anlieger ihrer Pflicht zur Reinigung und Pflege der Gehwege bereits nachgekommen sind. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Anlieger ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Diese Fälle wurden entsprechend dokumentiert und die betroffenen Anlieger verwarnt. Nachkontrollen durch den Außendienst sind geplant, um die Einhaltung der Pflichten weiterhin zu überwachen.

 

Informationen zur Parkplatzsituation am Bahnhof. Es ist wichtig zu wissen, dass die Kundenparkplätze vor dem Bahnhofsgebäude im privaten Eigentum stehen. Daher sollten Nutzer diese Parkflächen entsprechend berücksichtigen.

 

Änderung des Haltverbots im ÖPNV-Zeitraum in der Lindenstraße, OT Senftenhütte

Die VAO für die Änderung des Haltverbots im Bereich der Lindenstraße in Senftenhütte liegt seit dem 20.11.2024 vorliegt. Der BBH wurde am 29.01.2025 mit der Umsetzung der Verkehrszeichenänderung beauftragt. Der Vollzug steht jedoch noch aus.


Verkehrsregelung in der Einengung am Choriner Ende

Das Verfahren zur Regelung der Verkehrsführung in der Einengung am Choriner Ende ist derzeit noch offen. Es besteht aktueller Austausch mit der Verkehrsbehörde, um gemeinsam eine geeignete Lösung zu finden und das Verfahren abzuschließen.

 

Regelmäßiges Schussgeräusch südöstlich vom Bahnhof Golzow

Frau Kayser informierte über ein regelmäßiges Schussgeräusch südöstlich vom Bahnhof Golzow. Es konnte ein Verursacher ermittelt werden: Die Lärmbelästigung wurde durch eine Vogelschreckschusskanone verursacht. Der Verursacher wurde aufgefordert, die gesetzliche Nachtruhe einzuhalten, um die Belästigung zu beenden.

 

SEV der Bahnlinie RB63 – Informationen und Fahrplanänderungen

Die aktuellen Fahrplanänderungen für die Bahnlinie RB63 sind sowohl auf der Homepage der NEB als auch auf der Website der Amtsverwaltung verfügbar. Aufgrund von Baumaßnahmen kommt es vom Montag, 28.07.2025, bis Donnerstag, 31.07.2025, jeweils in der Nacht von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu Änderungen im Betriebsablauf. Zudem ergeben sich am Freitag, 01.08.2025, aufgrund der Personalsituation im Stellwerk der Deutschen Bahn weitere Änderungen bis 08:00 Uhr.

Die Amtsverwaltung hat die NEB kontaktiert, um zukünftig vorab Informationen zu geplanten Fahrplanänderungen und SEV-Maßnahmen zu erhalten. Die NEB hat mitgeteilt, dass Fahrplanänderungen etwa 2-4 Wochen vor Beginn auf ihrer Homepage, durch Aushänge in den Zügen sowie in der Presse angekündigt werden. Eine frühzeitige Information an die Amtsverwaltung vorab ist derzeit jedoch nicht möglich. Fahrgäste können sich bei Fragen oder Problemen auch direkt an das Kundentelefon unter (030) 396 011-344 wenden. Sollten beim SEV Probleme auftreten, bitten wir darum, diese konkret an die Amtsverwaltung weiterzuleiten, damit eine entsprechende Kommunikation erfolgen kann.


Jugendarbeit und Projekte der Jugendkoordination

Sozialraumrunde der Jugendkoordination zum Thema Pubertät noch im Jahr 2025 geplant ist. Ein „Save the Date“ sowie eine Einladung und eine Pressemitteilung werden folgen. Die erste Sozialraumrunde findet am 08.10.2025 in Britz statt, die zweite am 15.10.2025 in Oderberg. Aufgrund der Größe des Amtes und der Unterschiede in den Sozialräumen sind zwei Termine vorgesehen. Ein weiteres Projekt ist das Graffitiprojekt der Jugendkoordination. Das Jugendamt (IB) kann Fördermittel in Höhe von bis zu 5.000 € für ein Graffitiprojekt mit Jugendlichen bereitstellen, das noch in 2025 umgesetzt werden soll. Die Rahmenbedingungen hierfür werden derzeit noch geprüft. Es besteht bereits Interesse seitens der Jugendlichen an diesem Projekt. Bereits Anfang Juni 2025 konnten drei Jugendliche aus dem Amt BCO in Eberswalde mit Unterstützung der Jugendkoordination einen Sprayer-Pass erwerben, um ihre Fähigkeiten im Bereich Graffiti legal ausüben zu können.

 

Altkleidercontainer – Informationen und Hinweise

Seit Anfang 2025 besteht gemäß einer neuen EU-Vorgabe die Verpflichtung, Alttextilien zu sammeln. Ziel dieser Maßnahme ist es, wertvolle Materialien länger zu nutzen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. In den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg befinden sich an den öffentlichen Standorten der Altglascontainer sowie bei den Filialen der Lebensmittelfilialen entsprechende Altkleidercontainer. Aufgrund vermehrter Entsorgungen ungeeigneter Abfälle in den Containern wird darauf hingewiesen, dass die Altkleidercontainer bitte nur entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung verwendet werden sollten:

Darf hinein:

-          Getragene, aber saubere Kleidung (z.B. Hosen, T-Shirts, Pullover, Jacken, Röcke)

-          Paarweise gebündelte Schuhe (bei gut erhaltenen Schuhen bitte an den Schnürsenkeln zusammenbinden)

-          Wohntextilien wie Bettwäsche, Handtücher, Tischdecken, Gardinen

-          Accessoires wie Mützen, Schals, Gürtel, Taschen

Darf nicht hinein:

-          Verschmutzte oder nasse Kleidung

-          Defekte oder zerrissene Textilien

-          Einzelschuhe

-          Haushalts-/Sperrmüll, Teppiche, Matratzen, Elektrogeräte, Baumaterialien etc.

Weitere Informationen können im Amtsblatt oder auf der Homepage nachgelesen werden. Alternativ können Alttextilien auch kostenfrei an den Wertstoff- und Recyclinghöfen der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH abgegeben werden, beispielsweise auf dem Wertstoffhof in Oderberg oder dem Recyclinghof in Eberswalde.

 

 

 

Hinweise an die Verkehrsunfallkommission bezüglich der L 23 (außerorts von Britz nach Golzow)

Wie bereits am 26.06.2025 in der Gemeinsamen Sitzung (GV) Chorin informiert, wurden die Hinweise zur Verkehrsunfalllage an den Landkreis Barnim übersandt. Am 10.07.2025 erhielt ich eine Antwort vom Landkreis Barnim:
„Nach Prüfung der Verkehrsunfalllage im Zusammenhang mit Wild auf der L 23, Abschnitt 350 km 1 bis 4 (zwischen Britz und Golzow), teile ich Ihnen mit, dass gegenwärtig keine Unfallhäufung von Wildunfällen vorliegt.

Eine Wild-Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn mindestens fünf Verkehrsunfälle mit Wild als Ursache innerhalb eines Jahres auf einer Strecke von maximal 300 Metern registriert wurden. Diese Definition wurde durch den Beschluss 2019-10 der Verkehrsunfallkommission des Landkreises Barnim festgelegt. Demnach wird eine Gefahrenbeschilderung für Wildwechsel durch Vz. 142 erst angeordnet, wenn die genannten Kriterien erfüllt sind.

Grundsätzlich ist mit Wild auf Straßen entlang von Wäldern und Feldern ganzjährig zu rechnen, insbesondere in der Morgen- und Abenddämmerung. Die Verkehrsteilnehmer sind daher verpflichtet, ihre Geschwindigkeit entsprechend den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVO). Dies gilt auch für Streckenabschnitte entlang von Feldern und Wäldern im Hinblick auf den Wildwechsel.

Für den Streckenabschnitt zwischen Britz und Golzow ist festzustellen, dass die Lage der Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren den aktuellen Verhältnissen entspricht und keine Auffälligkeiten bestehen. Ein Eingreifen der Unteren Straßenverkehrsbehörde wird daher nicht als erforderlich erachtet.