Auszug - Aufhebung des Beschlusses AA-061/2015

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5.9
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Do, 03.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Das Mitglied des Amtsausschusses Herr Polster nimmt um 20.45 Uhr wegen Befangenheit im Gästebereich Platz. Für ihn rückt Herr Gerd Müller nach und nimmt an der Sitzung teil. Frau Gohlke und Frau Stiegler nehmen ebenfalls im Gästebereich Platz.

 

Die Vorsitzende, Frau Falke, führt aus, daß der Beschluß AA-061/2015 Festlegungen zu den Kriterien der Bestenauslese beinhaltete. Im Nachgang verbreitete sich bei den Amtsausschußmitgliedern die Meinung, daß diese dem Prinzip der Bestenauslese nicht gerecht werden.

 

Herr Püschel stellt die Frage, wer zu der Meinung kam, daß diese Kriterien der Bestenauslese nicht gerecht werden würden.

 

Hierzu entgegnet Frau Falke, daß nach der letzten Sitzung des Amtsauschusses alle Amtsausschußmitglieder zu einer Zusammenkunft am 16.11.2015 eingeladen waren und hierbei festgestellt wurde, daß die beschlossenen Kriterien ungeeignet sind.

 

Herr Püschel rügt, daß er zu diesem Treffen nicht offiziell eingeladen wurde.

 

Herr Guse macht deutlich, daß man sich mit dem Beschluß zur Festlegung der Kriterien für die Bestenauslese in eine Richtung leiten lassen habe, die nicht erfolgversprechend ist. Es werden Bewerber ausgegrenzt, die durchaus geeignet erscheinen. Auch handele sich um ein Wahlverfahren. Er zieht den Vergleich zur Wahl des Amtsdirektors für das Amt Biesenthal-Barnim, bei dem alle Bewerber zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden und dann per Stimmzettel gewählt wurde. So sollte auch hier verfahren werden. Alle Bewerber sollten zu Gesprächen eingeladen und anschließend gewählt werden.

 

Frau Peters-Pasztor weist darauf hin, daß jedes Amtsausschußmitglied die Möglichkeit hat sich mit den eingereichten Unterlagen der Bewerber zu beschäftigen und sich ein Bild von jedem einzelnen zu machen. Sie, für sich, jedenfalls habe die Unterlagen intensiv geprüft und fühle sich in Lage zu sagen, welcher Bewerber, welche Vorzüge hat.

 

Frau Spann, die mit der verwaltungsseitigen Abwicklung der Amtsdirektorenwahl befaßt ist gibt zu Protokoll:

 

„Der Amtsausschuß hat die Kriterien der Bestenauslese mit Beschluß AA-061/2015 beschlossen. Die gefaßten Beschlüsse AA-061/2015 und AA-059/2015 entsprechen den Kriterien der Bestenauslese und sind auch hinreichend dokumentiert.

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Aufhebung der gefaßten Beschlüsse. Sollten die Beschlüsse aufgehoben werden, wird das Verfahren in den Stand vor Beschlußfassung zurück versetzt. Das bedeutet, daß der Amtsausschuß ein neues Verfahren festlegen und durchführen muß.

Auch das neu zu beschließende Verfahren muß den Kriterien der Bestenauslese entsprechen.

Ich habe die Mitglieder des Amtausschusses umfassend über den Runderlaß vom 20.04.2009 des Ministerium des Innern zur Wahl und Ernennung von Landräten, Beigeordneten und Amtsdirektoren informiert und Hinweise zu dessen Umsetzung gegeben.“

 

Da es eine von der Amtsverwaltung vorbereitete Beschlußvorlage nicht gibt, formuliert Frau Falke den Beschlußtext und gibt diesen zu Protokoll:

 

Der Amtsausschuss Britz-Chorin-Oderberg beschließt, den Beschluß AA-061/2015 aufzuheben.

 

Sie läßt hierüber abstimmen:

 

Der Beschluß wird mehrheitlich gefaßt.

 

Sodann wird von Frau Falke um 21.09 Uhr die Nichtöffentlichkeit der Sitzung hergestellt und der TOP 8.1 aufgerufen.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

17

17

15

1

1